Dienstreisen

Die Teilnahme an den ausbildungsbegleitenden Lehrgängen in Hannover, Güstrow und Hilden sowie an Fachexkursionen und den Präsenzphasen der Fernlehrgänge/ des internetgestützten Fernstudiums (z.B. in Weimar) ist in der Regel mit einer Dienstreise verbunden, die einen entsprechenden Dienstreiseantrag erfordern.

Aber auch wenn eine Zuweisung zur jeweiligen Ausbildungseinheit durch das Ministerium erfolgt, ist in angemessener Zeit vor der Dienstreise ein Dienstreiseantrag einzureichen.

Folgende Verkehrsmittel kommen dabei in Betracht:

- Öffentliche Verkehrsmittel:

Die vorwiegende Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der 2. Klasse ist anzustreben. Die Buchung der Fahrten erfolgt durch die Referendarin/den Referendar direkt am Schalter der Bahn mit Inanspruchnahme des bahn.business.Geschäftskundenrabatt.
Es besteht die Möglichkeit, sich den Kaufpreis einer BahnCard auf Antrag erstatten zu lassen, wenn sich dieser durch die getätigten Dienstreisen amortisiert hat. Dies ist in der Regel durch die Vielzahl der Fahrten der Fall.

- Dienst-Pkw:

Im Rahmen von Fachexkursionen und Lehrgängen an der FHöVPR Güstrow können auch, sofern verfügbar, Dienst-Pkw in Anspruch genommen werden. Diese können über das Ministerium beantragt werden. Darüber hinaus ist gegebenenfalls die Nutzung von Dienst-Pkw der StÄLU bzw. des LUNG möglich.

- Privat-Kfz:

Bei Nutzung eines privaten Kfz werden lediglich die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel unter Berücksichtigung des Geschäftskundenrabattes und einer gegebenenfalls vorhandenen BahnCard erstattet.

Die Abrechnung entstandener Reisekosten ist nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise gemäß § 3 Abs. 5 des Landesreisekostengesetzes Mecklenburg-Vorpommern möglich.

Während einer Dienstreise wird für den erhöhten Verpflegungsaufwand Tagegeld gewährt. Die Höhe des Tagegeldes richtet sich nach dem Landesreisekostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Abfindung der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Reisekosten-, Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld aus Anlass der Ausbildung (Abfindungserlass – AbfindErl M-V) vom 11.08.2014.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit oben genannter Verwaltungsvorschrift durch das Ministerium bewilligt und festgesetzt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird im Einzelfall Umzugskostenvergütung zugesagt.