Krankenversicherung & Soziale Absicherung

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung kann sowohl bei einer privaten als auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden.

Da die Referendarinnen und Referendare als Beamte auf Widerruf Anspruch auf Beihilfe vom Land haben, ist in der Regel die private Krankenversicherung die günstigere Versicherungsart, da sie auf die Beihilferichtlinien für Beamte abgestimmte Tarife anbietet. Durch die private Krankenversicherung wird lediglich der nicht durch die Beihilfe abgesicherte Anteil versichert. Fast alle privaten Krankenversicherungen bieten für Referendarinnen und Referendare einen speziellen Ausbildungstarif an.

Bei der Entscheidung für eine entsprechende private Krankenkasse ist ein Vergleich der Leistungen und Tarife unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (Familienstand/Kinder) zu empfehlen. Referendarinnen und Referendare sollten dabei prüfen, ob und wie nach Beendigung des Referendariats eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, sofern dies jeweils von Vorteil sein könnte.

Grundsätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutreten oder dort zu verbleiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil von der Referendarin bzw. dem Referendar bezahlt werden muss, da Beamtinnen und Beamten immer nur Beihilfe gewährt wird.

Soziale Absicherung

Beamte im Vorbereitungsdienst sind von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, da sie keine Arbeitslosenbeiträge zahlen.

Hinweis: Um die soziale Absicherung nach dem Vorbereitungsdienst/ der Ausbildung im Einzelfall abzuklären, sollte vor Antritt der Ausbildung Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufgenommen werden