Mündliche Prüfung
Nach Bestehen der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht lädt das Oberprüfungsamt die Referendarinnen und Referendare zur mündlichen Prüfung ein. Diese Prüfung erstreckt sich über zwei Tage.
Am ersten Prüfungstag beträgt die Gesamtprüfungsdauer sechs Stunden. Die Prüfung erfolgt in Dreiergruppen. Die Regelzeit für jedes Prüfungsfach beträgt jeweils eine Stunde.
Am zweiten Prüfungstag hat die Referendarin bzw. der Referendar einen Vortrag von mindestens fünf und längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet der Referendarin bzw. des Referendars oder einem sonst interessierenden Gebiet entnommen und wird etwa zwanzig Minuten vorher bekannt gegeben.
Ziel: Die Referendarin bzw. der Referendar soll in der mündlichen Prüfung neben dem Wissen und Können in der Fachrichtung vor allem Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei sollen auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit bewiesen werden.



