Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so wird die Referendarin bzw. der Referendar vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung spätestens zwei Wochen vorher geladen.
Die schriftlichen Arbeiten behandeln in der Regel einen größeren komplexen Problembereich, zu dem an Hand eines Falles verschiedene Fragen gestellt werden.
Die jeweils sechsstündigen schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht finden an vier aufeinander folgenden Werktagen in der Regel im Ministerium statt.
Dabei werden vier aus den nachfolgend genannten sechs Prüfungsfächern ausgewählt:
- Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (grundsätzlich oder Prüfungsfach 2)
- Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (grundsätzlich oder Prüfungsfach 1)
- Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz
- Immissionsschutz und Klimaschutz
- Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
- Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Managementaspekte nehmen in der Aufgabenstellung einen hohen Stellenwert ein.
Ziel: Die Referendarinnen und Referendare sollen durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfasst, in kurzer Frist mit zugelassenen Hilfsmitteln gelöst und das Ergebnis knapp und übersichtlich dargestellt werden kann.