Soziale Absicherung
Soziale Absicherung
Beamte im Vorbereitungsdienst sind von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, da sie keine Arbeitslosenbeiträge zahlen.
Hinweis: Um die soziale Absicherung nach dem Vorbereitungsdienst/ der Ausbildung im Einzelfall abzuklären, sollte vor Antritt der Ausbildung Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufgenommen werden



