Haushaltsrechnungen
Die Landesregierung hat durch das Finanzministerium dem Landtag spätestens am Ende des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben zu legen. In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die Haushaltsrechnung einschließlich Vermögens- und Schuldenübersicht ist dem Landtag zur Entlastung vorzulegen.
Das parlamentarische Beratungsverfahren beginnt erst, wenn der Landesrechnungshof seine Prüfung der Jahresrechnung abgeschlossen und seine Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im jeweiligen Jahresbericht vorgelegt hat.
Der Finanzausschuss des Landtages berät federführend über den Entlastungsantrag der Landesregierung und den Jahresbericht des Landesrechnungshofes.
Die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses werden dem Plenum des Landtages zur Beschlussfassung über die Entlastung der Landesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr vorgelegt.