Mittelfristige Finanzplanung
Eine konkretere Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der kommenden Jahre lässt sich der mittelfristigen Finanzplanung entnehmen.
Zusammen mit der Aufstellung des Haushaltsplans werden in der mittelfristigen Finanzplanung die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Landes für die nächsten fünf Jahre prognostiziert. Die mittelfristige Finanzplanung hat im Gegensatz zu dem im Gesetzgebungsverfahren förmlich festgestellten Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie wird deshalb dem Landtag nur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die mittelfristige Finanzplanung soll für Regierung und Parlament Orientierungshilfe für die Haushaltsplanung und Entscheidungshilfe für die Bewertung einnahme- und ausgabewirksamer Maßnahmen sein.