Anwaltliche Beratungsstellen

Die Justiz Mecklenburg-Vorpommern bietet seit Juni 2008 in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen eine kostenlose Beratungshilfe an. Es gibt solche Anwaltlichen Beratungsstellen an den Amtsgerichten Greifswald, Pasewalk, Schwerin, in der Zweigstelle Anklam des Amtsgerichts Pasewalk, der Zweigstelle Bergen des Amtsgerichts Stralsund, der Zweigstelle Demmin des Amtsgerichts Neubrandenburg sowie in den Rathäusern Malchin, Ueckermünde und Wolgast und in Ribnitz-Damgarten in der Beratungsstelle im Begegnungszentrum JAM.

Seit der Einführung der Beratungsstellen haben viele Ratsuchende von diesem niederschwelligen Beratungsangebot Gebrauch gemacht. In etwa drei Viertel der Fälle konnten die Anwälte vor Ort abschließend beraten. Nur in wenigen Fällen musste die Beratung wegen fehlender Bedürftigkeit der Rechtsuchenden abgelehnt werden. Mittlerweile beträgt der Anteil der Anwaltlichen Beratungsstellen an der Rechtsberatung mittelloser Bürger 15 Prozent. Das heißt, dass sich bereits jeder siebte Anspruchsberechtigte mit seinen rechtlichen Fragen und Problemen unbürokratisch helfen lässt.

Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind wie folgt zu erreichen:

  • Amtsgericht Greifswald, Lange Straße 2a, 17489 Greifswald
  • Amtsgericht Pasewalk, Grünstraße 61, 17309 Pasewalk
  • Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 – 2, 19053 Schwerin
  • Zweigstelle Anklam des Amtsgerichts Pasewalk, Baustraße 9, 17389 Anklam
  • Zweigstelle Bergen des Amtsgerichts Stralsund, Schulstraße 1, 18528 Bergen auf Rügen
  • Zweigstelle Demmin des Amtsgerichts Neubrandenburg, Clara-Zetkin-Straße 14, 17109 Demmin
  • Stadt Malchin (Rathaus), Am Markt 1, 17139 Malchin
  • Stadt Ueckermünde, Verwaltungsgebäude, Am Rathaus 2, EG, Zimmer 2, 17373 Ueckermünde
  • Stadt Wolgast (Rathaus), Rathausplatz 10, 17438 Wolgast
  • Ribnitz-Damgarten (Begegnungszentrum JAM), Georg-Adolf-Str. 6, 18311 Ribnitz-Damgarten

Die Beratungshilfe wird von zugelassenen Rechtsanwälten geleistet. Sie bieten insbesondere Unterstützung in Angelegenheiten des

  • Zivilrechts
    (z.B. Mietsachen, Straßenverkehrsangelegenheiten, Familien- und Nachlassangelegenheiten)
  • Sozialrechts
    (z.B. Hartz IV-Angelegenheiten, Arbeitslosenversicherungs-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungs-, Unfallversicherungsangelegenheiten)
  • Straf-und Ordnungswidrigkeitenrechts
  • Verwaltungsrechts
    (z.B. Angelegenheiten im Zusammenhang mit Gebühren, Beiträgen und kommunalen Steuern).

Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind jeweils dienstags (in Malchin den ersten Dienstag im Monat, in Bergen auf Rügen den ersten und dritten Dienstag im Montag) in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die bedürftigen Rechtsuchenden benötigen auch keinen Beratungshilfeschein. Auch die sonst üblichen Gebühren fallen nicht an, denn die Hilfe in den Anwaltlichen Beratungsstellen ist kostenfrei.

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