Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit

Bewährungshilfe – Führungsaufsichtsstelle – forensische Ambulanz: Konzentriert im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit

Wichtige Schritte zur Optimierung der Straffälligenarbeit umgesetzt: InStar – FoKuS – Landesamt

Das Rückfallrisiko minimieren und dem Schutzinteresse der Bevölkerung gerecht werden und damit weitere Opfer von Straftaten verhindern, das war und ist meine justizpolitische Zielstellung. Das Konzept zur Integralen Straffälligenarbeit (InStar) – 2008 - , das FoKuS-Konzept – 2010 - und die seit dem 1. April 2011 erfolgte Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) sind logisch aufeinander folgende Maßnahmen, die genau diesem Ziel dienen! Mecklenburg-Vorpommern baut mit der Umsetzung dieser drei Schritte seinen Spitzenstellung in der kriminalpolitischen Reformdebatte weiter aus. Der Umgang mit straffällig gewordenen Mitmenschen stellt ein besonders herausforderndes und sensibles Feld staatlichen Handelns dar. Alle Schritte der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern sind an dem Ziel, die Sicherheit der Allgemeinheit zu steigern und die Bevölkerung vor Wiederholungstaten zu schützen, ausgerichtet. Die Organisationen wurden verschlankt, die Abläufe effizienter, die fachliche Arbeit verbessert. Alle diese Maßnahmen sind präventiv. Sie sollen weitere Straftaten verhindern bzw. reduzieren. Aber ich betone: All dies wird und kann keine absolute Sicherheit vor Wiederholungstaten bieten. Rückfälle werden aber weniger wahrscheinlich.

Schritt 1: Bereits zum 1. Januar 2008 hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern das Konzept zur Integralen Straffälligenarbeit (InStar) umgesetzt. Mit InStar wurde die Bewährungshilfe mit dem Vollzug eng verzahnt und ihre Zusammenarbeit standardisiert. Vereinfacht gesagt wird mit InStar sichergestellt, dass zum einen dem Vollzug wichtige Informationen aus der vorangegangenen Bewährungszeit übermittelt werden. Zum anderen, dass der für den Haftentlassenen zuständige Bewährungshelfer noch während der Haftzeit die Informationen aus dem Vollzug erhält, die er später für eine zielführende Arbeit mit dem Haftentlassenen benötigt. Das Konzept findet in der Fachwelt nicht nur bundesweit, sondern auch über die Grenzen Deutschlands hinaus hohe Beachtung. Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung von InStar zeigen, dass für eine erfolgreiche Arbeit mit Straffälligen zwei Faktoren von besonderer Bedeutung sind:

Erstens: Es darf zwischen beteiligten Organisationen und Personen zu keinen Informations- oder Reibungsverlusten kommen. Zweitens: Den Betroffenen muss bewusst werden, dass es sich bei der staatlichen Straffälligenarbeit um ein abgestimmtes und geschlossenes System handelt, das ihnen einerseits Betreuung und Unterstützung bietet, andererseits aber auch spürbare Kontrollfunktionen wahrnimmt.

Schritt 2: Als nächsten Schritt der Optimierung hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. April 2010 das gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes erarbeitete Konzept "FoKuS" eingeführt. "FoKuS" stellt eine notwendige Ergänzung zu InStar dar. Im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit wird in "FoKuS" neben der Betreuung der Haftentlassenen vor allem die Kontrolle in den Vordergrund gerückt. Deshalb steht "FokuS": Für optimierte Kontrolle und Sicherheit. Mit diesem Kontrollsystem wird ein noch stärkeres Augenmerk auf besonders rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter gerichtet, die unter Führungsaufsicht stehen. Mit Hilfe von FoKuS soll die Überwachung und Kontrolle von Weisungen und Auflagen verbessert werden, die im Rahmen der Führungsaufsicht von Seiten des Gerichts erteilt wurden. Mit der Haftentlassung werden die örtlichen Polizeidienststellen unverzüglich bereits aus dem Strafvollzug heraus informiert. Polizei und zuständiger Bewährungshelfer arbeiten eng zusammen. FoKuS soll das Risiko reduzieren, dass potenziell gefährliche Menschen nach ihrer Haftentlassung in die Anonymität abtauchen und neue Straftaten begehen. Gerade das Zusammenwirken von Bewährungshilfe, Führungsaufsichtsstelle und Polizei am Wohnort des Haftentlassenen erhöht die Kontrolldichte und ist deshalb geeignet, "positiven Druck" aufzubauen. Je nach Schwere der verurteilten Straftat ist die Kontrollintensität Haftentlassener in

  • intensiv zu begleiten - mindestens alle 14 Tage -,
  • eng zu begleiten - alle 4 bis 6 Wochen
  • und weniger eng zu begleiten – alle 8 bis 12 Wochen

kategorisiert.

Schritt 3: Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit zum 1. April 2011. Mecklenburg-Vorpommern hat mit diesem weiteren Schritt seine Spitzenstellung in der kriminalpolitischen Reformdebatte ausgebaut und eine einmalige Chance genutzt. Mit der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit ist der ganz beachtliche Schritt getan, um die ambulante Arbeit mit Straftätern weiter zu verbessern. Die Errichtung eines neuen Landesamtes entspricht zwar nicht dem verbreiteten Trend zur staatlichen Verschlankung. Trends dürfen aber kein Dogma sein, wenn es darum geht, die Sicherheit der Allgemeinheit zu steigern, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor Wiederholungstaten zu schützen. Sie dürfen kein Dogma sein, wenn es um Schritte zur Optimierung der justiziellen Straffälligenarbeit geht.

Unter dem Dach dieser Behörde sind nunmehr die 3 Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit

  • die bisher bei den vier Landgerichten bestehenden Führungsaufsichtsstellen,
  • die Gerichts- und Bewährungshilfe und
  • die Forensische Ambulanz

vereint. Zukünftig gibt es nur noch eine landesweit zuständige Führungsaufsichtsstelle. Diese zentrale Führungsaufsichtsstelle wiederum wurde mit den Sozialen Diensten der Justiz sowie der forensischen Ambulanz zu einer Organisationseinheit zusammengeführt. Das ist bundesweit bislang einmalig. Die "Zentrale" des Landesamtes hat ihren Sitz in Rostock. Das heißt aber nicht, dass die Bewährungshelfer zukünftig alle von Rostock aus agieren. Vielmehr bleiben die bisherigen Geschäftsbereiche der Sozialen Dienste in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund mit ihren Außenstellen sowie die flächendeckend eingerichteten Außensprechstellen uneingeschränkt erhalten.

Tragende Argumente für die Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit als optimale Organisationsform sind:

  • Die Konzentration der gesamten ambulanten staatlichen Straffälligenarbeit in einer Behörde fördert die Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben durch die enge Verzahnung.
  • Die Zusammenfassung in einem Landesamt verhindert Informationsverluste an den Schnittstellen zwischen den 3 Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit und garantiert die Bearbeitung der vielfältigen und zum Teil problematischen Fälle nach landeseinheitlichen Standards.
  • Mit dem Landesamt steht für die Justizvollzugsanstalten aber auch für alle anderen in der Strafrechtspflege tätigen Institutionen ein entscheidungskompetenter und leistungsstarker Ansprechpartner zur Verfügung, der zeitnahes und effizientes Handeln sichert.
  • Der letztgenannte Aspekt erlangt besondere Bedeutung im Hinblick auf das seit Anfang April 2010 umgesetzte Überwachungskonzept "FoKuS".
  • Im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit für jeden als die für diesen Bereich verantwortliche Behörde eindeutig erkennbar.

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit 

Portal Straffälligenarbeit

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Flyer des Landesamtes für Straffälligenarbeit

Der Umgang mit straffällig gewordenen Mitmenschen ist ein sensibler Bereich. Er erstreckt sich über die Sozialen Dienste der Justiz, die Führungsaufsichtsstelle und die Forensische Ambulanz. Diese drei tragenden Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit sind in Mecklenburg-Vorpommern in einer Behörde zusammengeführt worden, im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar).

Sonstiges

Konzept zur Zukunft des Strafvollzuges und der Sozialen Dienste

 

Ein Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) – von Rupert Koch (aus Forum Strafvollzug – Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Heft 5, Sep/Okt. 2010)
 
Vom Übergangsmanagement zum Integrationsmanagement – von Rudolf Grosser, Ralf Himbert (aus Forum Strafvollzug – Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Heft 5, Sep./Okt. 2010)
 
InStar – ein kriminalpolitischer Quantensprung – von Dr. Klaus Koepsel, Dr. Erardo Cristoforo (aus Deutsche Richterzeitung 2009)

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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