Backhaus in Sorge vor Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest

Nr.149/2025  | 25.06.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Am 13.06.2025 wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals bei einem tot aufgefundenen Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Neben den bislang insgesamt fünf amtlich gemeldeten Fällen werden nach Mitteilung des zuständigen Ministeriums in NRW derzeit drei weitere Verdachtsfälle abgeklärt.

„Hinsichtlich der konkreten Eintragsursache, die zum Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in NRW führte, liegen bislang keine konkreten Anhaltspunkte vor. Jedoch konnten die Experten des Nationalen Referenzlabors für ASP am Friedrich-Loeffler-Institut (NRL FLI) im Rahmen der virologischen Untersuchung von Blut- und Gewebeproben der positiv auf ASP untersuchten Wild­schweine die Genomsequenz ermitteln. Der direkte Vergleich mit zuvor in Deutschland sequenzierten ASP-Viren zeigt, dass sich die in NRW auftretende Variante deutlich von den in Deutschland bisher nachgewiesenen Varianten unterscheidet. Eine hohe Übereinstimmung konnte im Rahmen eines internationalen Abgleichs mit veröffentlichten Genomdaten mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien festgestellt werden,“ so Minister Backhaus, der ergänzt:

„Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu ASP infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge, oder über Lebensmittel wie achtlos entsorgte Speisereste oder Wurstbrote übertragen und verbreitet werden.“

Agrarminister Backhaus nimmt die neuesten Erkenntnisse zum Ausbruch zum Anlass, um eindringlich an alle Bürger, Tierhalter, Jäger, Förster, Reisende und Fernfahrer zu appellieren:

„Insbesondere mit Blick auf die bald beginnenden Sommerferien bitte ich um achtsames Verhalten und verantwortungsbewussten Umgang bei der Mitnahme und Entsorgung von Lebensmitteln.“          

Hinweise für Touristen und Reisende:

Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig und hält sich beispielsweise in Parmaschinken über ein Jahr. Deshalb sind Speiseabfälle, die unbehandeltes Fleisch infizierter Schweine enthalten, besonders risikobehaftet. Zu diesen Lebensmitteln zählen zum Beispiel Salami, Schinken, Hart- und Weichwürste.

Touristen und Reisende können über infizierte Lebensmittel versehentlich die ASP einschleppen.

Bitte helfen Sie mit, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern, indem Sie folgende Hinweise beachten:

- Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit

- Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern

- Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere

- Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur

- Halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern

- Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Berühren von Tierkadavern

Verzichten Sie möglichst auf Jagdreisen in ASP-Gebiete oder entsprechende Risikogebiete sowie auf die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich.

Hinweise an Landwirtschaft zur Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen:

Zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP sind die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, wie z.B. das Einzäunen der Stallanlagen inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird.

Es besteht die Möglichkeit, an dem freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm des Landes  teilzunehmen.

Tote Wildschweine melden:

Der Minister ruft erneut dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Stadt Rostock sowie unter LM MV.