Kommunale Abwasserbeseitigung: Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Nr.212/2025  | 01.09.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Die kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten, wie in den Jahren zuvor, eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dafür reinigen sie jedes Jahr etwa 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen. Die Vorgaben der EU zur Abwasserbeseitigung werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 eingehalten. Dies bestätigt der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2025 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2023 und 2024 umfasst. Dieser Bericht ist jetzt online verfügbar.

„Für die in dem vergangenen Berichtszeitraum geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Der Blick nach vorne zeigt jedoch, dass wir uns trotz dieser positiven Bewertung der Situation vor einer neuen Epoche in der Abwasserbeseitigung mit großen Herausforderungen, Investitionsnotwendigkeiten und zahlreichen Vollzugsbedarfen befinden. Auch wenn die Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Kommunalabwasserrichtlinie der EU sowohl die Abwasserentsorger und Anlagenbetreiber als auch die Behörden vor erhebliche Herausforderungen stellt – deren Umfang noch gar nicht abschließend abzuschätzen ist –, bin ich optimistisch, dass wir gemeinsam die anstehenden Veränderungen mit Weitsicht und Entschlossenheit angehen werden“, so der Minister weiter.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig von 105 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten Abwasserbeseitigungs-Wasser- und Bodenverband, 71 Städte und Gemeinden sowie ein Amt. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 578 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen im Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen derzeit alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Das öffentliche Kanalnetz hat eine Länge von 16.681 Kilometern, davon sind 11.675 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.407 Kilometer Regenwasserkanäle und 599 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Diese Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden etwas mehr als 700.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt, um eine weitergehende Abwasserreinigung bzw. Phosphorelimination auf zwei Kläranlagen zu gewährleisten sowie für die Überleitung des Abwassers von einer außer Betrieb genommenen Kläranlage zu einer Anlage mit wesentlich höherer Reinigungsleistung inklusive gezielter Phosphorelimination.

Hintergrund:

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vorgeschrieben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffentlichkeit sowie die EU in einem Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren müssen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) für die Erarbeitung des Lageberichts zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 im „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

Link:

(https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Umwelt/Wasser/Abwasserbeseitigung/)

 

[1] Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.