Abwasserbeseitigung
Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist nicht nur für den Gewässerschutz notwendig. Sie ist unverzichtbare Voraussetzung für die Volksgesundheit und für eine weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist sie eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden, die diese im Rahmen der Selbstverwaltung wahrnehmen, soweit sie diese Aufgabe nicht auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen haben, in der Regel auf einen Zweckverband.
Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung
In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 90 Prozent der Haushalte an zentrale Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung angeschlossen. Rund 600 öffentliche Kläranlagen werden von den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und ihren Betriebsbesorgern betrieben.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt gegenwärtig 15.827 Kilometer: davon 11.038 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.203 Kilometer Regenwasserkanäle und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.
- 1990 betrug der Anschlussgrad noch 64 Prozent. Um den heutigen hohen Anschlussgrad zu erreichen, wurden seit 1991 etwa 2,5 Milliarden Euro investiert. Rund 2.300 Einzelmaßnahmen wurden dabei mit rund 900 Millionen Euro Fördermittel alleine aus dem Haushalt des Umweltressorts unterstützt.
- Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 Einwohnerwerten1 (EW) verfügen heute entsprechend Kommunalabwasserverordnung über Einrichtungen zur mechanisch-biologischen Behandlung sowie über Einrichtungen zur gezielten Stickstoff- und Phosphorbehandlung. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleineren Kläranlagen eingesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 bzw. 80 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor reduziert.
- Seit 2016 besteht die Möglichkeit, gemäß der Wasserförderrichtlinie MV Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Diese Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf auf das Erreichen des guten Zustands des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Bis 2019 wurden für vier Kläranlagen Fördermittel in Höhe von 196.400 Euro zur Verbesserung der Phosphor-Elimination bewilligt.
1 Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.
Dezentrale Abwasserbeseitigung
Bei etwa 10 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben.
Von den insgesamt 53.800 Kleinkläranlagen sind rund 49.600 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung ausgestattet. Rund 2.500 Kleinkläranlagen mit ursprünglich normgerechten Untergrundverrieselungen genießen Bestandsschutz - befristet für die Geltungsdauer ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Etwa 19.600 Haushalte nutzen Abwassersammelgruben.
Für 34.400 Kleinkläranlagen wurden seit 1998 rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln ausgereicht. Dadurch konnten unzureichende Gewässerbenutzungen durch private dezentrale Abwasseranlagen eingestellt oder angepasst werden. Damit ist ein Stand erreicht, der bis auf wenige Einzelfälle eine regelmäßige Förderung zur Erreichung der geforderten Gewässergüte nach EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr erforderlich macht. Für die Anpassung der noch verbliebenen unzureichenden Anlagen sind die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Kontakt
Referat 400