Klimaschutz-Förderung

Es gibt drei zentrale Instrumente der investiven Klimaschutz-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Klimaschutz-Förderrichtlinien für Unternehmen und Kommunen sowie die Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie, ebenfalls für Kommunen. 

Die Richtlinien fördern Projekte, die direkt oder indirekt Treibhausgase einsparen und damit zum Klimaschutz beitragen. Mit ihnen wird auch die Umsetzung der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben.

Seit Inkrafttreten der Klimaschutz-Förderrichtlinien wurden bereits über 600 Projekte durch das Land insbesondere mit Hilfe der EFRE-Strukturfondsmittel finanziell unterstützt. Dazu zählen Energieeffizienzprojekte wie LED-Beleuchtungen genauso wie Biomasseheizungen, Strom- und Wärmespeicherlösungen sowie Elektromobilitätsprojekte in Unternehmen, Vereinen und Kommunen. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 60 Prozent. Anträge können im Landesförderinstitut gestellt werden, das ebenfalls alle notwendigen Dokumente bereithält.

Für die Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie stehen Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung, um Projekte zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Kommunen im ländlichen Raum zu unterstützen.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, insbesondere Biomassenutzung (zum Beispiel Holzpellets, Holzscheitheizanlagen), Sonnenenergienutzung (Solarthermie) und oberflächennahe Geothermie sowie Wärmepumpen. Darüber hinaus werden kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere Nahwärmenetze und Speicher sowie Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen gefördert.

Förderfähig sind Projekte von Kommunen und Gemeindeverbänden bis 10.000 Einwohnern, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind. Für diese bietet die Richtlinie die Möglichkeit einer Anteilfinanzierung über einen Zuschuss - im investiven Bereich effektiv mit 67,5 Prozent, für Studien mit 75 Prozent. Die Antragstellung ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg in Rostock möglich.

Darüber hinaus werden in dieser Förderperiode Klimaschutzkampagnen aus Mitteln des EFRE-Strukturfonds gefördert. Für Projektförderungen kommen Maßnahmen zum Aufbau von Informationsstrukturen, Potentialermittlungen, Beratungsstrukturen sowie Veranstaltungsorganisationen und Wettbewerbe in Betracht, sofern sie einen Bezug zum Klimaschutz haben und dem verbesserten Zugang zu Informationen über Treibhausgasemissionen sowie deren Wirkung und Reduzierung über erneuerbare Energien und über Energieeffizienz dienen. Zuwendungsempfänger sind Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände und Stiftungen, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung erfolgt beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Klimaschutz, Naturschutz und Forsten
Referat 260 – Klimaschutz, Energieeffizienz, Klimaanpassung
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Anke Reinhardt
Telefon: 0385 588-16265

Publikationen und Dokumente

Richtlinien

Klimaschutz-Förderrichtlinie – Kommunen
Klimaschutz-Förderrichtlinie – Unternehmen
Regenerative Energieversorgungs-Richtlinie

Merkblätter

Informationsblatt Straßenbeleuchtung
Merkblatt Klimaschutz-Förderrichtlinie für wirtschaftliche tätige Organisationen
Merkblatt Klimaschutz-Förderrichtlinie für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen

Liste der Begünstigten

Stand: 31. Dezember 2023