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Ein herausragender Meilenstein der deutschen Naturschutzpolitik

Nr.177/2018  | 06.06.2018  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

2018 übernimmt die Deutsche Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern drei Flächen aus dem Nationalen Naturerbe in ihre Verantwortung. Aus diesem Anlass hatten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, und die Deutsche Wildtier Stiftung zu einer Pressekonferenz in den Wald bei Roggentin eingeladen. „Das Projekt Nationales Naturerbe ist zweifelsohne einer der herausragenden Meilensteine der Naturschutzpolitik der vergangenen Dekade“, sagte der Minister. „Ich freue mich außerordentlich über das, was wir in den inzwischen mehr als drei Legislaturperioden gemeinsam erreicht haben. Über Parteigrenzen hinweg und in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Naturschutzorganisationen ist es uns gelungen, die Idee des Nationalen Naturerbes mit Leben zu erfüllen. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Beteiligten.“

Die Flächensicherung im Rahmen des Nationalen Naturerbes erfolgt mit dem Ziel, auf diesen Flächen dem Biotop- und Artenschutz sowie der Biodiversität Vorrang zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher rund 47.000 Hektar aus dem Bundeseigentum für das Nationale Naturerbe gesichert. Hinzu kommen rund 11.200 Hektar BVVG-Flächen in Nationalparks und Naturschutzgebieten, die bereits vor diesem Projekt (also vor 2005) an das Land bzw. vom Land benannte Naturschutzorganisationen übertragen worden waren. Mecklenburg-Vorpommern stellt damit im Ländervergleich innerhalb Deutschlands den deutlich größten Anteil an solchen Flächen.

Neben dem Aspekt der Flächensicherung lebt das Projekt insbesondere auch von den Aktivitäten der nichtstaatlichen Naturschutzakteure wie der Deutschen Wildtier Stiftung. Die Naturschutzverbände und -stiftungen haben nicht nur das Projekt maßgeblich mitinitiiert, sondern übernehmen auch direkt Verantwortung als Flächenempfänger. In Mecklenburg-Vorpommern wurden aus dem Nationalen Naturerbe etwa 20.200 Hektar an die DBU Naturerbe GmbH, etwa 10.300 Hektar an weitere Naturschutzorganisationen und etwa 2.000 Hektar an das Land übertragen. Etwa 14.500 Hektar verbleiben im Bundeseigentum.

 

HINTERGRUND:

2005 wurde erstmals die Sicherung naturschutzfachlich wertvoller Bundesflächen unter dem Begriff "Nationales Naturerbe" in die Koalitionsvereinbarung der regierenden Parteien aufgenommen und in den nachfolgenden drei Legislaturperioden fortgesetzt.

Bei den Flächen des Nationalen Naturerbes handelt es sich um Bundesflächen in einem Umfang von etwa 186.000 Hektar, bei denen der Bund zugunsten des Erreichens von Zielstellungen des Naturschutzes auf eine Privatisierung verzichtet. Stattdessen werden diese Flächen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Länder sowie Naturschutzorganisationen übertragen oder verbleiben beim Bund.

Dies erfolgt mit der Auflage, die Flächen auf eigene Kosten gemäß den Zielbestimmungen zu erhalten sowie zu Orten der biologischen Vielfalt zu entwickeln. Eine forstwirtschaftliche Nutzung darf nur noch zum Zwecke eines Umbaus zu naturnahen Wäldern stattfinden. Mit Erreichen naturnaher Verhältnisse wird die forstliche Nutzung eingestellt. 

In drei Tranchen wurden bisher deutschlandweit etwa 156.000 Hektar in das Nationale Naturerbe überführt. Vorrangig handelt es sich um ehemals militärisch genutzte Flächen (etwa 119.300 Hektar), das sogenannte „Grüne Band“ der ehemaligen innerdeutschen Grenze (etwa 6.800 Hektar) sowie ehemalige Flächen der BVVG (etwa 27.900 ha). In einer vierten Tranche sollen weitere 30.000 Hektar als Nationales Naturerbe benannt werden.

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