Öffentliche Anhörung zu den Gewässermanagementplänen des Landes
Das Umweltministerium räumt der Öffentlichkeit die Möglichkeit ein, sich sowohl zur derzeit laufenden Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne als auch zu den Entwürfen der Pläne zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu äußern.
Beide Anhörungen laufen gleichzeitig bis zum 22.06.2021. Und beide Anhörungen beziehen sich auf die vier Flussgebietseinheiten Mecklenburg-Vorpommerns (Elbe, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene). (siehe Karte)
Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das ehrgeizige Ziel, in Europa bis 2027 den guten Zustand zu erreichen. Derzeit liegen die Entwürfe für Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Umweltberichte für den dritten Bewirtschaftungszeitraumes bis 2027 vor, aus denen u. a. hervorgeht, welche Maßnahmen für das Erreichen der Ziele erforderlich sind. Verbindlicher Bestandteil der WRRL ist die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit.
Ziel des Hochwassermanagements ist es, das Risiko eines Hochwassers zu bewerten und die nachteiligen Folgen für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind bis Ende 2021 die seit 2015 geltenden Hochwasserrisikomanagementpläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dabei sollen die Ziele der Hochwasserrisikomanagementpläne mit den Bewirtschaftungsprogrammen zur Umsetzung der WRRL koordiniert werden.
Die Pläne und Maßnahmenprogramme sowohl des Hochwassermanagements als auch der Umsetzung der WRRL werden durch Umweltberichte ergänzt, in denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Digital sind diese Dokumente zur WRRL über die neu gestaltete Homepage www.wrrl-mv.de einzusehen.
www.wrrl-mv.de/anhoerung/
Kontaktdaten und die Links zu den Dokumenten des Hochwassermanagements sind auf dieser Themenseite des LUNG einzusehen.
Alle Dokumente können auch während der Dienstzeit und nach vorheriger Terminabsprache beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie dem jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt eingesehen werden.
Stellungnahmen sind schriftlich (auch per Mail) bis zum 22.06.2021 beim LUNG einzureichen.
Stellungnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie:
wrrl@lung.mv-reqierung.de.
Stellungnahmen zum Hochwassermanagement:
hwrmrl@lung.mv-reqierung.de
Es wird darum gebeten, in der Stellungnahme den Bezug zu den Plänen und Programmen der jeweiligen Flussgebietseinheit deutlich zu machen.