Vor Agrarministerkonferenz: Backhaus fordert Planungssicherheit und praxistaugliche Gesetze

Nr.230/2025  | 24.09.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

„Die Landwirtschaft steht vor einem historischen Umbruch. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und den Mut, neue Wege zu gehen – vom Klima- und Artenschutz bis zur Digitalisierung und Innovation. Mecklenburg-Vorpommern bringt dafür konkrete Vorschläge in die Agrarministerkonferenz ein,“ erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Vorfeld der Beratungen von Bund und Ländern, die vom 24. bis 26. September in Heidelberg stattfinden.

Mecklenburg-Vorpommern hat mehrere Beschluss- und Änderungsanträge auf die Tagesordnung gesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Nachbesserungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, die rechtliche Absicherung von Innovationen sowie ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement.

GAP und Mehrjähriger Finanzrahmen
Besonders kritisch sieht Mecklenburg-Vorpommern die Vorschläge der Europäischen Kommission zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028. Danach sollen die bisherigen Strukturen der GAP in einem übergreifenden Fonds aufgehen und die Direktzahlungen deutlich gekürzt werden. Für MV würde dies eine Halbierung der Mittel von derzeit 314 Mio. Euro auf etwa 151 Mio. Euro bedeuten. „Das träfe über 2.400 Betriebe ins Mark, gefährdete tausende Arbeitsplätze und würde zugleich Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz ausbremsen,“ warnte Backhaus.

Er betonte, dass die Land- und Ernährungswirtschaft systemrelevant sei: „Sie sorgt nicht nur für unsere Ernährungssicherheit, sondern ist auch Motor für die ländlichen Räume. Wer hier spart, gefährdet gleichwertige Lebensverhältnisse und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb brauchen wir eine eigenständige und ausreichend ausgestattete GAP, die Einkommen sichert, in Umweltmaßnahmen investiert und die Entwicklung der ländlichen Räume stärkt.“

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Auch beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht Mecklenburg-Vorpommern dringenden Nachbesserungsbedarf. Nach Ansicht des Landes ist das Gesetz in seiner jetzigen Form weder praxistauglich noch vollzugsfähig. Backhaus: „Wir brauchen ein Kennzeichnungssystem, das für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich ist und gleichzeitig von den Betrieben umgesetzt werden kann. Dazu gehört, dass klare Standards für alle Produkte gelten – auch für Importe. Sonst entsteht Verbraucherverwirrung und heimische Erzeuger geraten in Wettbewerbsnachteile.“

Besonders kritisch bewertet MV die Aufhebung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung. Backhaus: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und die Finanzierung des Stallumbaus gehörten von Anfang an zusammen. Wenn Landwirte keine ausreichende Unterstützung für den Umbau ihrer Ställe erhalten, läuft das Gesetz ins Leere. Nur mit einer verlässlichen Finanzierung wird aus der Kennzeichnung auch echte Transparenz und Tierwohl.“

Wolfsmanagement
Ein weiterer Antrag Mecklenburg-Vorpommerns betrifft die Überführung des Wolfs ins Jagdrecht. Damit soll eine rechtssichere Grundlage für ein wissenschaftlich fundiertes Bestandsmanagement geschaffen werden. Hintergrund ist die auf europäischer Ebene beschlossene Herabstufung des Schutzstatus. „Der Wolf bleibt streng geschützt – aber wir brauchen endlich die Möglichkeit, Problemtiere rechtssicher zu entnehmen. Nur so lässt sich die Balance zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung halten,“ betonte Backhaus. Er verwies auf die Erfahrungen Mecklenburg-Vorpommerns im Umgang mit dem Wolf: „Die Akzeptanz in der Bevölkerung hängt entscheidend davon ab, dass wir praktikable Lösungen schaffen.“

Innovation: Kaltplasma-Technologie
Schließlich bringt Mecklenburg-Vorpommern auch die Förderung von Innovationen auf die Tagesordnung. Konkret geht es um die Kaltplasma-Technologie, die es ermöglicht, Getreide ohne chemische Pflanzenschutzmittel haltbar zu machen. „Wir haben Millionen in diese Forschung investiert. Jetzt dürfen wir nicht riskieren, dass die Praxisanwendung an einem ungeeigneten Rechtsrahmen scheitert. Der Bund muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Zukunftstechnologie eingesetzt werden kann – das wäre ein Gewinn für Umwelt, Verbraucher und Betriebe,“ erklärte Backhaus.

Backhaus abschließend: „Unsere Landwirtschaft braucht Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und die Chance, Innovationen einzusetzen. Mit unseren Anträgen zeigen wir, wie Zukunft gestaltet werden kann – ökonomisch tragfähig, ökologisch verantwortungsvoll und gesellschaftlich akzeptiert.“