Backhaus fordert: Wolfsmanagement zügig auf den Weg bringen
Der Bundestag berät heute (14.01.2026) über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Fokus stehen dabei die Regelungen zur zukünftigen Bejagung der Wölfe in Deutschland. Die wolfreichen Länder, darunter Mecklenburg-Vorpommern, sehen erheblichen Änderungsbedarf an dem Entwurf, erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„Die Länder wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes nicht einbezogen. Das war ein Fehler, der nun unnötig Zeit kosten wird. Zeit, die mit Verhandlungen vergeudet wird, statt endlich ins Handeln zu kommen. Das beginnt bei den Jagdzeiten, für die nicht der Bund zuständig ist, sondern die Länder. Und es geht weiter damit, dass die geplanten Regelungen eben nicht die Rechtssicherheit gewährleisten, die wir brauchen, um auffällige Wölfe zu entnehmen. Ebenso ist nicht geregelt, wie die Managementpläne der Länder koordiniert werden sollen, damit am Ende nicht der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf gefährdet wird, was dann wieder eine Bejagung unmöglich machen würde. Problematisch ist ebenso, dass der strenge Schutzstatus des Wolfs im Bundesnaturschutzgesetz erhalten bleiben soll. Das haben wir immer abgelehnt, weil es den Wolf zu einem „Doppelrechtler“ macht, was für mehr Bürokratie und weniger Rechtssicherheit führt. Die Regelungen zu Verhinderung einer Hybridisierung sind nicht weitgehend genug. Hier muss nachgebessert werden, indem auf Anordnung durch die zuständige Behörde zum Beispiel eine vom Hund beschlagene Wolfsfähe erlegt werden darf. Wieder mal müssen die Länder den Bund zum Jagen tragen, fürchte ich“, so Backhaus, der ankündigt, über den Bundesrat auf die Ausgestaltung der Gesetze Einfluss nehmen zu wollen.



