Ministerium veröffentlicht Gutachten zum Gesundheitszustand des gestrandeten Buckelwals
Am vergangenen Mittwoch haben Experten des Deutsche Meeresmuseums und des Institutes für terrestrische und aquatische Wildtierforschung den Gesundheitszustand des gestrandeten Wals vor der Insel Poel begutachtet. Die Kernpunkte des Gutachtens wurden im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Nun liegt das Gutachten in schriftlicher Form vor. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„Aufgrund der wissenschaftlichen Expertise und Beratung habe ich entschieden, das majestätische Tier in Frieden gehen zu lassen. Dabei war mir bewusst, dass viele Menschen einen anderen Blick auf die Situation haben. Deswegen habe ich angekündigt, dass wir das endgefertigte Gutachten sofort veröffentlichen werden, um maximale Transparenz und Offenheit zu garantieren, wie wir zu unseren Entscheidungen gekommen sind. Dieses Versprechen löse ich ein. Das Gutachten wird dieser Pressemeldung angefügt. Im Übrigen unterstützen internationale Expertengruppen von Walschützern unser Vorgehen und bestätigen unsere Einschätzung der Lage. Dazu gehört das IWC und die British Divers Marine Life Rescue (BDMLR).
Es ist mir aber klar, dass weiterhin Menschen wissenschaftliche Expertise nicht anerkennen und lieber eigene Anschauungen und Meinungen verbreiten - worauf immer die auch basieren. Um dennoch Orientierung zu bieten, haben wir auf unserer Internetseite die am häufigsten gestellten Fragen kurz beantwortet. Dies „FAQ“ werden wir fortschreiben, wann immer es erforderlich ist. Am Ende werden wir nicht alle Verschwörungstheorien aufnehmen und widerlegen können. Die Dynamik ist auch für mich schwer nachvollziehbar“, so Backhaus, der ergänzt:
„Am Freitag habe ich die Insel Poel erneut besucht, um mich bei den Menschen zu bedanken, die sich seit Wochen um das Wohl des sterbenden Wals bemühen. Sowohl die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei, den Mitarbeitenden unseres Hauses, die den Wal rund um die Uhr bewachen – sie leisten einen großartigen Beitrag. Ich würde mir wünschen, dass diese Leistung öffentlich gewürdigt würde. Stattdessen erfahren manche Schmähungen und Drohungen. Das ist nicht hinnehmbar. Strafrechtlich relevante Vorgänge werden daher von den zuständigen Behörden konsequent verfolgt.“
Mit Blick auf die zahlreichen Bitten, man müsse dem Tier um jeden Preis helfen, stellte der Minister auch die rechtliche Situation klar: „Die rechtliche Lage ist eindeutig – und gleichzeitig nicht leicht auszuhalten: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Wal aktiv zu retten. Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Tier- oder Artenschutzrecht ergibt sich eine Verpflichtung, in dieser Situation einzugreifen oder eine bestimmte Maßnahme durchzuführen. Entscheidend ist ein anderer Grundsatz: Nach dem Tierschutzrecht darf einem Tier kein zusätzliches Leid zugefügt werden, wenn es dafür keinen vernünftigen Grund gibt. Das bedeutet konkret: Eine Maßnahme ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Tier tatsächlich hilft – und nicht, wenn sie das Leiden verlängert oder verschlimmert. Da es gleichzeitig keine realistische Aussicht auf Rettung gibt, wäre ein solcher Eingriff rechtlich nicht zulässig. Auch das Artenschutzrecht sagt nicht: „Man muss retten“. Es schützt Arten insgesamt – nicht jedes einzelne Tier in jeder Situation. Das bedeutet im Kern: Das Recht verlangt in dieser Situation nicht, alles zu versuchen, sondern alles zu unterlassen, was das Leiden vergrößern würde.“
Auch die vielen Spendenaufrufe kommentierte Backhaus: „Ich finde es grundsätzlich großartig, dass so viele Menschen bereit sind, dem Tier zu helfen – auch monetär. Aber in diesem konkreten Fall muss ich nochmal betonen: Die Entscheidungen zum weiteren Vorgehens mit dem Buckelwal wurden nicht getroffen, weil Geld fehlt, sondern aufgrund des Gesundheitszustandes, der Belastung und der mangelnden Perspektive für das Tier. Wenn Geld zur Verfügung gestellt werden möchte, dann sollte dies in die Forschung, Aufklärung und den Schutz der marinen Ökosysteme insgesamt erfolgen.“
Abschließend gibt Minister Backhaus Entwarnung für die Wasserqualität in der Wismarbucht: „Wir haben das Landesamt für Gesundheit gebeten, zu überprüfen, ob von dem sterbenden Großwal aktuell eine Gefahr für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ausgeht. Die Proben wurden ausgewertet und ich kann sagen, dass das Wasser bei dem Wal Badewasserqualität hat. Grenzwerte werden nicht überschritten.“



