Buckelwal erfolgreich aus der Kirchsee transportiert – Umweltministerium zieht Bilanz eines außergewöhnlichen Einsatzes

Nr.133/2026  | 29.04.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Der vor der Insel Poel gestrandete Buckelwal ist erfolgreich mittels einer Barge aus der Kirchsee vor Poel transportiert worden und befindet sich aktuell auf dem Weg in Richtung Nordsee. Damit ist ein entscheidender Schritt gelungen, um dem Tier eine reelle Überlebenschance in seinem natürlichen Lebensraum zu eröffnen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus würdigte den Einsatz aller Beteiligten und bedankte sich erneut bei der DLRG, der Freiwillen Feuerwehr Kirchdorf und den Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei sowie der Landespolizei:

„Wir haben es hier mit einer Ausnahmesituation zu tun, die in dieser Form weltweit kaum vergleichbar ist. Umso wichtiger war es, verantwortungsvoll zu handeln, Risiken abzuwägen und im richtigen Moment Entscheidungen zu treffen.“

Ausgangspunkt aller Entscheidungen war eine eindeutige fachliche Einschätzung: Wissenschaftliche Gutachten hatten zunächst von einem aktiven Rettungsversuch abgeraten und stattdessen auf die erheblichen Risiken für das Tier hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurde die Situation fortlaufend neu bewertet.

Mit Vorlage eines neuen technischen Konzepts durch eine private Initiative änderte sich die Ausgangslage. Dieses sah im Gegensatz zu früheren Ansätzen einen Transport des Wals in einer wassergefüllten Umgebung vor, sodass das Tier nicht aus eigener Kraft schwimmen musste. Nach intensiver rechtlicher und fachlicher Prüfung wurde dieses Konzept durch das Land rechtlich geduldet.

„Es gab keinen Zuschlag für eine Initiative, sondern eine rechtlich gebotene Duldung“, stellte Backhaus klar. „Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts kann ein verletztes, hilfloses oder krankes Tier aufgenommen werden, um es gesund zu pflegen. Dies darf jeder tun, auch wenn er keine veterinärmedizinische Expertise besitzt. Handelt es sich um Tiere der streng geschütz­ten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Unsere Aufgabe als Land war es daher zu prüfen, ob Gründe für eine Untersagung vorliegen. Das war nicht der Fall.“

Im Verlauf des Einsatzes hat das Umweltministerium gemeinsam mit nachgeordneten Behörden eine Vielzahl von Maßnahmen ermöglicht, koordiniert und begleitet. Dazu gehörten unter anderem die kurzfristige Erteilung einer temporären Berufser­laubnis für eine internationale Tierärztin, die Abstimmung und Freigabe einzelner Maßnahmen am Tier sowie die kontinu­ierliche fachliche Begleitung durch Veterinäre vor Ort.

„Unsere Verwaltung hat in dieser Lage schnell, flexibel und gleichzeitig rechtssicher gehandelt“, so Backhaus. „Wir haben alle Spielräume genutzt, um zu helfen – aber immer im Rahmen von Recht und Gesetz und mit dem klaren Fokus auf das Tierwohl.“

Der Gesundheitszustand des Wals bleibt weiterhin kritisch. Der Transport in Richtung Nordsee ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich das Tier in einem für ihn geeigneten Lebensraum stabilisieren kann.

Gleichzeitig betonte der Minister, dass es sich um eine Entscheidung unter Unsicherheit gehandelt habe:

„Es gab in dieser Situation keine risikofreie Option. Wir mussten abwägen – zwischen dem Risiko eines Eingriffs und dem Risiko, nichts zu tun. Am Ende haben wir uns für die Option entschie­den, die dem Tier noch eine Chance eröffnet.“

Abschließend kündigte Backhaus an, die Erkenntnisse aus dem Einsatz auszuwerten und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen:

„Dieser Fall hat gezeigt, dass wir für solche außergewöhnlichen Ereignisse noch besser vorbereitet sein müssen. Deshalb werden wir uns auf Bundes- und Länderebene für abgestimmte Struk­turen im Umgang mit Großwalereignissen einsetzen.“