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Backhaus: Kein Run auf Cannabis in MV

Nr.023/2026  | 26.01.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seit Juli 2024 ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) für die Geneh­migung von Anbauvereinigungen sowie deren spätere Über­wachung zuständig. Die Zahl der Anträge in Mecklenburg-Vorpommern habe ihn überrascht, erklärt der zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„In den Jahren 2024 und 25 wurden insgesamt 14 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung gestellt. Nur Bremen und das Saarland haben weniger Anträge zu verzeichnen. Die Menschen in unserem Land haben offensichtlich wenig Lust auf „Shit“ – wie Cannabis in der Konsumentenszene auch genannt wird. Ein passender Name, wie ich finde; denn ich war nie ein Fürsprecher dieser Droge und auch nicht dieses Gesetzes,“ erklärt der Minister.

Genehmigt worden seien demnach fünf Anträge, ein Antrag sei abgelehnt, vier weitere zurückgezogen worden, listet Backhaus auf. Vier Anträge seien noch in der Bearbeitung. Für die Antrags­bearbeitung würden in der Regel die vom KCanG vorgesehenen drei Monate benötigt, um eine Entscheidung in der Sache zu fassen. Ausnahmsweise könne die Antragsbearbeitung aufgrund der Besonderheit des Antrages länger dauern. Hierbei sei jedoch entscheidend, dass die dreimonatige Entscheidungsfrist erst mit Vollständigkeit der Antragsunterlagen eintritt. Überwiegend seien die Anträge, die dem LALLF zugehen, unvollständig und durch viele Nachforderungen durch die zuständige Behörde geprägt.

Alle Anträge würden aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit des KCanG einzelfallbezogen geprüft. Eine Vereinheitlichung sei teilweise mangels konkreter Vorgaben im KCanG auch 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des KCanG nicht möglich. Das erschwere nicht lediglich die Prüfung der Anträge, sondern auch die Zuarbeit durch die Antragsteller und führe in der Folge zu einer umfangreichen und durchaus längeren Prüfung.

„Keine der in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Anbauvereinigungen hat derzeit die vom KCanG festgelegte Höchstzahl an Mitgliedern in Höhe von 500 Mitgliedern pro Anbauvereinigung erreicht. Derzeit befinden sich in jeder Anbauvereinigung ungefähr 150-250 aktive Mitglieder. Da die Mitgliederzahl aufgrund der vom KCanG vorgeschriebenen Deckung des Eigenbedarfs mit Genehmigung begrenzt wird, können derzeit für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.260 Interessierte Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Hierbei handelt es sich nicht einmal um die Hälfte der vom KCanG vorgesehenen höchstzulässigen Mitgliederzahl von 2.500 Mitgliedern für fünf Anbauvereinigungen“, führt der Minister weiter aus.

Seit dem 01.07.2024 fanden laut Angaben des LALLF bisher sieben Vor-Ort-Kontrollen auf den Anbauflächen und eine in der Abgabestelle der Anbauvereinigungen statt. Diese Kontrollen verliefen demnach mit Ausnahme einer Anbauvereinigung ohne Beanstandungen. Die Sicherheitsmaßnahmen waren umgesetzt und die für den Gesundheitsschutz relevanten Vorgaben des KCanG waren immer eingehalten. Auch konnte mit Ausnahme eines Falles keine Gefährdung von Jugendlichen oder Kindern festgestellt werden.

Zusammenfassend stellt Backhaus klar:

„Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erwies sich für das LALLF seit 2024 aufgrund der nicht klar formulierten Regelungen und der Neuartigkeit des Gesetzes als Quelle komplexer Fragestellungen. Anstatt wie ein Handbuch den behördlichen Arbeitsauftrag zu begleiten, erzeugten die neuen Regelungen regelrechte „Brandherde“, die rechtlich durch das LALLF umfangreich überprüft und nach gründlicher Auslegung des Gesetzes interpretiert werden mussten, ohne immer zu Lösungen zu führen. Dennoch blickt das LALLF auf fünf erfolgreich genehmigte Anbauvereinigungen zurück und trägt hiermit maßgeblich zur Umsetzung der mit dem Gesetz verbundenen Schutzzwecke bei.“

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