Mecklenburg-Vorpommern hebt Düngelandesverordnung auf

Nr.029/2026  | 04.02.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Mecklenburg-Vorpommern wird seine Düngelandesverordnung aufheben. Das hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute auf dem Boden- und Düngungstag MV in Linstow verkündet. Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Damit fehle auch für die anderen Bundesländer die notwendige Rechtssicherheit.

„Wir können von den Betrieben nicht verlangen, dass sie unter Regeln arbeiten, die juristisch auf wackeligen Füßen stehen. Das ist kein Rückzug aus dem Gewässerschutz“, betonte Backhaus. „Aber wir müssen jetzt sauber arbeiten: rechtlich belastbar, fachlich präzise und praxistauglich.“, sagte Backhaus. An den Bund formulierte er erneut die klare Forderung, Verantwortung zu übernehmen und schnell für eine rechtskonforme Lösung zu sorgen.

Konsequenzen für Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gelten damit weiterhin vollumfänglich die Vorgaben der bundesweiten Düngeverordnung. Dazu zählen unter anderem:

  • Vor jeder Düngung ist eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen
  • Die Nährstoffgehalte der Düngemittel müssen bekannt
  • und dokumentiert sein
  • Keine Düngung auf: überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden
  • Einhaltung der Abstände zu Gewässern, abhängig von
  • Hangneigung
  • Unverzügliche Einarbeitung organischer Dünger auf unbestelltem Ackerland
  • Maximal 170 kg Stickstoff je Hektar aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln im Betriebsdurchschnitt
  • Vorgaben zur Herbstdüngung, Sperrzeiten, streifenförmigen Ausbringung sowie zu Dokumentation und Lagerung

Auch wenn durch die Aufhebung der Düngelandesverordnung die roten Gebiete derzeit nicht ausgewiesen sind, ist es im Interesse des Grundwasser- und Gewässerschutzes dringend anzuraten, die bisherigen besonderen Maßnahmen und Beschränkungen in den bisher ausgewiesenen, mit Nitrat belasteten Gebieten freiwillig weiter einzuhalten, soweit sie fachlich sinnvoll sind. Diese Maßnahmen leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Wasserressourcen und helfen, künftige Regelungen fachlich und gesellschaftlich abzusichern. Ziel muss es sein, die höchstmögliche Stickstoff-Düngeeffizienz anzustreben und die Stickstoff-Auswaschung zu minimieren. „Freiwilligkeit ersetzt kein Recht – aber sie schützt Wasser“, so Backhaus. „Gerade in sensiblen Bereichen ist es vernünftig, bewährte Vorsorgemaßnahmen fortzuführen.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einer neuen, rechtssicheren Grundlage für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten. Sobald diese vorliegt, wird Mecklenburg-Vorpommern eine neue Düngelandesverordnung erarbeiten.

Auslegungshinweis: Düngung bei angefrorenem Boden

Ein zentrales Thema des Boden- und Düngungstages war die Auslegung des Begriffs „gefrorener Boden“. Der Minister stellte klar: Ein kurzzeitiges Überfrieren über Nacht gilt nicht automatisch als gefrorener Boden – sofern sichergestellt ist, dass die Frostschicht im Tagesverlauf vollständig auftaut und der Boden aufnahmefähig ist. Entscheidend ist, dass kein Abschwemmen, kein Abfluss und kein direkter Nährstoffeintrag in Gewässer und auf benachbarte Flächen erfolgt. Die Verantwortung für diese Einschätzung liegt beim Bewirtschafter vor Ort.

Gewässerschutz: Monitoring deutlich gestärkt

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage hat Mecklenburg-Vorpommern seine Anstrengungen beim Gewässerschutz in den vergangenen Jahren deutlich intensiviert. Das Land verfügt heute über rund 425 Grundwassermessstellen, davon wurden 141 Messstellen seit 2016 neu eingerichtet. Damit wurde das Messnetz erheblich verdichtet und fachlich modernisiert. Die Daten fließen in das bundesweite Wirkungsmonitoring ein und bilden die Grundlage für eine zielgenaue und fachlich belastbare Bewertung von Nährstoffbelastungen.

Weitere Herausforderungen im Blick: GAP ab 2028

Minister Backhaus nutzte den Boden- und Düngungstages, um auch auf weitere agrarpolitische Herausforderungen hinzuweisen. Dazu zählen die anstehenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028, die Diskussion um Kappung und Degression, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sowie der steigende Investitionsdruck für Boden-, Wasser- und Klimaschutzmaßnahmen.

„Wir erwarten von den Betrieben, dass sie in Umwelt- und Klimaschutz investieren – dann müssen Politik und Verwaltung dafür auch verlässliche Rahmenbedingungen schaffen“, sagte Backhaus. „Es geht um Planbarkeit, um Wettbewerbsfähigkeit – und am Ende um Versorgungssicherheit.“

Getreide- und Rapspreise unter Druck

Neben den fachlichen Fragen zu Boden, Düngung und Gewässerschutz ging Minister Backhaus auch auf die aktuelle Marktlage ein. Die Erzeugerpreise für Getreide und Raps befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern seit Monaten deutlich unter Druck, während die Betriebsmittelkosten – insbesondere für Dünger – erneut steigen. So ist der Preis für Brotweizen von 225 €/t im Jahr 2023 auf aktuell rund 172 €/t (Januar 2026) gefallen. Auch Qualitätsweizen verzeichnete einen Rückgang von 237 €/t auf 176 €/t, Eliteweizen sogar von 253 €/t auf 188 €/t. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Kartoffeln, deren Erzeugerpreis von 35 €/dt (2023) auf zuletzt 13 €/dt eingebrochen ist. Lediglich Raps liegt mit 453 €/t zwar noch über dem Weizenniveau, aber ebenfalls unter den Spitzen der Vorjahre. 

Demgegenüber sind die Düngepreise seit 2024 wieder spürbar gestiegen. Stickstoffdünger wie KAS verteuerten sich von 309 €/t (2024) auf 366 €/t im Januar 2026, Harnstoff von 447 €/t auf über 530 €/t. Gründe sind unter anderem die CO₂-Grenzabgabe auf Düngemittelimporte, hohe Importzölle auf russische Ware sowie eine angespannte Marktlage und Logistik

„Wir sehen aktuell eine gefährliche Schere: sinkende Erzeugerpreise bei gleichzeitig steigenden Produktionskosten“, sagte Backhaus. „Das trifft die Betriebe mitten in der Vorbereitung auf die Ernte und verschärft den wirtschaftlichen Druck erheblich.“

Der Minister machte zugleich deutlich, dass die anhaltend kalte Witterung zusätzliche Unsicherheiten für die Ernteentwicklung mit sich bringe. Spätfrost, verzögerte Vegetation und eingeschränkte Befahrbarkeit der Böden könnten regionale Ertragseinbußen nach sich ziehen. Umso wichtiger sei es, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und zusätzliche Belastungen zu vermeiden, gerade in einer Phase, in der Markt und Witterung ohnehin hohe Risiken bergen.