Informationen zum Staatsexamen

Der zweijährige Vorbereitungsdienst endet mit dem Staatsexamen. Diese setzt sich aus der häuslichen Prüfungsarbeit, den Klausuren unter Aufsicht in vier Prüfungsfächern sowie den mündlichen Prüfungen in insgesamt sechs Prüfungsfächern zusammen.

In der Staatsexamensprüfung hat die Referendarin bzw. der Referendar nachzuweisen, dass

  • sie bzw. er die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden versteht,
  • sie bzw. er mit den Aufgaben der Verwaltungen, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut ist und
  • sie bzw. er über wirtschaftliches Denken und Managementkenntnisse verfügt.

Oberprüfungsamt und Prüfer

Das Staatsexamen wird vom Oberprüfungsamt für das technische Referendariat, Prüfungsausschuss Umwelttechnik als zentraler Prüfungsbehörde mit Sitz in Bonn abgenommen.

Die Prüfungsausschüsse setzen sich aus jeweils bestellten Prüferinnen und Prüfern zusammen.

Antragstellung

Die Umweltreferendare stellen ihren Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Ministerium.

Dieses leitet den Antrag dem Oberprüfungsamt zu. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung hat zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorzuliegen.

Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes entscheidet auf Grundlage der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zum Staatsexamen.

Häusliche Prüfungsarbeit

Nachdem das Oberprüfungsamt für das technische Referendariat den Antrag geprüft hat, wird der Referendarin bzw. dem Referendar die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit über die Ausbildungsbehörde ausgehändigt.
Das Thema wird in der Regel den Gebieten der Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz oder dem Immissionsschutz und Klimaschutz oder der Wasserwirtschaft und Gewässerschutz entnommen. Managementaspekte nehmen in der Aufgabenstellung einen hohen Stellenwert ein.

Die Hausarbeit ist innerhalb von sechs Wochen anzufertigen und dem Oberprüfungsamt im Original unmittelbar einzureichen.

Ziel: Die Referendare sollen durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, dass eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfasst, methodisch bearbeitet und das Ergebnis klar dargestellt werden kann.

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden, so wird die Referendarin bzw. der Referendar vom Oberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht unter Angabe von Zeit und Ort der Prüfung spätestens zwei Wochen vorher geladen.

Die schriftlichen Arbeiten behandeln in der Regel einen größeren komplexen Problembereich, zu dem an Hand eines Falles verschiedene Fragen gestellt werden.
Die jeweils sechsstündigen schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht finden an vier aufeinander folgenden Werktagen in der Regel im Ministerium statt.

Dabei werden vier aus den nachfolgend genannten sechs Prüfungsfächern ausgewählt:

  1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (grundsätzlich oder Prüfungsfach 2)
  2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (grundsätzlich oder Prüfungsfach 1)
  3. Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz
  4. Immissionsschutz und Klimaschutz
  5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
  6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Managementaspekte nehmen in der Aufgabenstellung einen hohen Stellenwert ein.

Ziel: Die Referendarinnen und Referendare sollen durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher erfasst, in kurzer Frist mit zugelassenen Hilfsmitteln gelöst und das Ergebnis knapp und übersichtlich dargestellt werden kann.

Mündliche Prüfung

Nach Bestehen der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht lädt das Oberprüfungsamt die Referendarinnen und Referendare zur mündlichen Prüfung ein. Diese Prüfung erstreckt sich über zwei Tage.

Am ersten Prüfungstag beträgt die Gesamtprüfungsdauer sechs Stunden. Die Prüfung erfolgt in Dreiergruppen. Die Regelzeit für jedes Prüfungsfach beträgt jeweils eine Stunde.

Am zweiten Prüfungstag hat die Referendarin bzw. der Referendar einen Vortrag von mindestens fünf und längstens zehn Minuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fachgebiet der Referendarin bzw. des Referendars oder einem sonst interessierenden Gebiet entnommen und wird etwa zwanzig Minuten vorher bekannt gegeben.

Ziel: Die Referendarin bzw. der Referendar soll in der mündlichen Prüfung neben dem Wissen und Können in der Fachrichtung vor allem Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge erkennen lassen. Dabei sollen auch Urteilsvermögen, Sicherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit bewiesen werden.

Abschließende Bewertung

Die abschließende Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung des Gesamturteils ergibt sich aus § 21 der APOhtVerwD M-V.

Sofern die Referendarin bzw. der Referendar ddas Staatsexamen nicht bestanden hat, darf die Prüfung einmal wiederholt werden.

Nach der Prüfung und der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse wird am gleichen Tag eine Bescheinigung über das Staatsexamen ausgehändigt. Das Prüfungszeugnis bekommt die Referendarin bzw. der Referendar vom Oberprüfungsamt über die Ausbildungsbehörde zugesandt.

Hinweise für die Prüfungsvorbereitung

Häusliche Prüfungsarbeit

Die häusliche Prüfungsarbeit ist in einem Zeitraum von sechs Wochen anzufertigen. Dies erfordert eine individuelle Zeitplanung. Es bietet sich an, die vorhandene Zeit in drei Abschnitte zu untergliedern. In den ersten zwei Wochen sollte eine intensive Auseinandersetzung mit den Fragestellungen sowie eine Literaturrecherche stattfinden. Zum Ende dieser Phase sollte bereits ein Entwurf der Gliederung der Hausarbeit vorliegen. Daran schließt sich eine maximal dreiwöchige Schreibphase an. Besonderer Wert ist auf eine klare Gliederung, Beantwortung nur der gestellten Fragen, eine übersichtliche Darstellung der Ergebnisse und einen überschaubaren Umfang der Hausarbeit zu legen. In der letzten Woche erfolgt eine abschließende Korrektur, das Formatieren, Ausdrucken, Binden und Versenden der Arbeit (als Einschreiben). Um bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. bei Druckerproblemen) nicht in Zeitnot zu geraten, sollte ein zeitlicher Puffer vorgesehen werden.

Grundsätzlich ist bei Verständnisproblemen eine Kontaktaufnahme zu dem in der Hausarbeit angegebenen Ansprechpartner möglich.

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und mündliche Prüfung

Zur Vorbereitung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichen Prüfung stehen den Referendarinnen und Referendaren ca. neun Wochen zur Verfügung. Dabei sind eine individuell abgestimmte Zeitplanung und die Herausarbeitung von Schwerpunkten erforderlich. Letzteres wird durch die Bearbeitung von Vorgängerklausuren ermöglicht, die durch den TACITUS (siehe Kapitel 5.4) zur Verfügung gestellt werden können.