Organisatorische Empfehlungen für Ausbildungsabschnitte

Unabhängig von der jeweiligen Ausbildungsstation sind folgende Tätigkeiten zentraler Bestandteil des Vorbereitungsdienstes:

  • aktive Einbindung in den Geschäftsbetrieb,
  • Teilnahme an Besprechungen (z. B. Abteilungsbesprechungen, Termine mit Antragstellern oder Auftragnehmern),
  • Teilnahme an Vor-Ort-Terminen mit eingehender Vorbereitung,
  • Anfertigung von Niederschriften, Protokollen und Vermerken,
  • möglichst vollständige Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen in enger Absprache und Abstimmung mit dem jeweiligen Mitarbeiter,
  • Präsentation eigener Ergebnisse in Form von Vorträgen in freier Rede,
  • Aufnahme in den Zeitschriftenverteiler,
  • eigenständige Weiterbildung zu aktuellen fachlichen Entwicklungen im Bereich des EU-Rechts, auf Bundes- und Landesebene sowie zur aktuellen Rechtsprechung.

Darüber hinaus wird die Teilnahme an einem Verwaltungsgerichtsverfahren empfohlen. Des Weiteren sind während des Einsatzes in den verschiedenen Ausbildungsstationen einige organisatorische Aspekte zu berücksichtigen. Zu Beginn des Ausbildungsabschnittes sollte in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen der einzelnen Ausbildungsstationen ein zeitlich gestaffelter Einsatzplan erstellt werden. Dabei sind die fachlichen Schwerpunkte in enger Abstimmung mit dem Prüfstoffverzeichnis der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu wählen.

Außerdem sollte darauf Wert gelegt werden, den einzelnen Mitarbeitern der jeweiligen Abteilungen vorgestellt zu werden. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme zu kompetenten Ansprechpartnern im Rahmen der Lösung spezifischer Fragestellungen und Probleme.

Nach Erledigung übertragener Aufgaben ist es für die Umweltreferendarinnen und Umweltreferendare sinnvoll und empfehlenswert, die Ergebnisse mit dem Mitarbeiter und gegebenenfalls der Juristin bzw. dem Juristen im jeweiligen Amt zu diskutieren, zu bewerten und abzuändern.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht vor, dass die Referendarinnen und Referendare für jeden abteilungsspezifischen Ausbildungsabschnitt einen Ausbildungsnachweis (vgl. Vordruck in Anlage 1 der APOtRef M-V) erstellen. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, täglich über die wahrgenommenen Aufgaben Protokoll zu führen.

Jede Abteilung beurteilt die Umweltreferendarinnen und Umweltreferendare nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Ausbildungsabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung, nach ihren oder seinen Leistungen (Arbeitsgüte, Arbeitsmenge, Arbeitsweise, Führungsverhalten) sowie nach Befähigung (Denk- und Urteilsvermögen, Organisationsvermögen, Kommunikation und Zusammenarbeit, Führungsfähigkeit).

Sofern der Ausbildungsabschnitt weniger als sechs Wochen beträgt, wird lediglich eine vereinfachte Beurteilung nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erstellt.