Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen

Die Anzahl der Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Besondere Bedeutung hat die Ausweitung der Biogaserzeugung und -verwertung, neben dem Beitrag zur Energiewende, auch unter den Gesichtspunkten der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Erschließung neuer Einkommensquellen im ländlichen Raum.

Zur Vereinheitlichung des Vollzugs der Rechtsvorschriften in Bezug auf Biogasanlagen im Land wurden entsprechende Hinweise erarbeitet. Sie sind verbunden mit schwerpunktbasierten Beschreibungen des Standes der Technik bezüglich der Verringerung der Lärm- und Geruchsemissionen sowie einer Verminderung der sonstigen Gefahren nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Es werden Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb von Biogasanlagen beschrieben, die sich in der Überwachungspraxis der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als notwendig herausgestellt haben, um den gesetzlich geforderten Immissionsschutz, die Bestimmungen des Abfallrechts, des Baurechts, des Bodenschutzrechts und die anlagenbezogenen landwirtschaftlichen Anforderungen, zum Beispiel Düngemittelrecht und Tierseuchenrecht, bei Biogasanlagen sicherzustellen.

Es soll darüber hinaus auch Planungsbüros, Anlagenherstellern und Antragstellern sowie den Genehmigungs- und Fachbehörden eine gemeinsame Arbeitsgrundlage zu den behandelten Schwerpunkten zur Verfügung gestellt werden, so dass fachliche Diskussionen in Genehmigungsverfahren auf ein Mindestmaß reduziert und damit die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Die Hinweise, die bei der Genehmigung und Überwachung aller Biogasanlagen unabhängig des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens anzuwenden sind, wurden 2013 überarbeitet.

Das Dokument mit seinen fünf Anlagen kann unter Publikationen und Dokumente eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Publikationen und Dokumente

Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes zur Berechnung der vorhandenen Masse
Anforderungen an die Stellungnahme des Sachverständigen gemäß § 29a BImSchG für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die nicht der 12. BImSchV unterfallen (Anlage 2)
Erforderliche Unterlagen in Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen zur Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen der Düngemittelverordnung, der Düngeverordnung und der Lagerkapazität (Anlage 3)
Überschlägige Prognose und Beurteilung der tieffrequenten Schallimmissionen des BHKW-Abgaskamins im Freien (Anlage 4)
Arbeitshilfe für sicherheitstechnische Überprüfungen von Biogasanlagen, insbesondere für Prüfungen nach § 29a BImSchG (Anlage 5)