Logo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser"
Mecklenburg-Vorpommerns Reichtum an Schlösser, Gärten und Herrenhäusern erhält unter dem Logo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" einen graphischen Ausdruck. Unter dem gemeinsamen Logo werben das für die Staatlichen Schlösser und Gärten verantwortliche Finanzministerium, das Landesmarketing und seine Partner für die in Deutschland einmalige Schlösser- und Gartenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Logo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" bzw. Kooperationslogo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" mit dem Landessignet soll national und international stellvertretend für die Vielfalt und Qualität der Schlösser, Gärten und Herrenhäuser des Landes werben, wiedererkennbar und klar zum Land Mecklenburg-Vorpommern zuzuordnen sein. Es soll bei Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen eingesetzt werden.
Das Logo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" und das Landessignet sind Wort-Bild-Marken. Eine Wort-Bild-Marke (WBM) ist ein Markenelement in Bild- und Schriftform. Es setzt sich aus dem Logo und Name mit deren farbliche, typografische und sonstige Gestaltung zusammen.
Unternehmen und Institutionen sowie Besitzer von Schlösser, Herrenhäuser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern ohne Beteiligung des Landes können grundsätzlich das Logo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" bzw. das Kooperationslogo "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" mit dem Landessignet als Erkennungs- bzw. Herkunftsangabe kostenfrei nutzen. Um eine einheitliche Verwendung zu gewährleisten und Missbrauch auszuschließen, ist eine Lizenz einzuholen.
Rechtlicher Hinweis
Träger und Inhaber des Logos "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" und des Kooperationslogos "Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern" mit dem Landessignet ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.
Die Anwendungsvorschrift und -richtlinien zur Nutzung des Logos sind zu beachten. Sie stehen zusammen mit den Nutzungsvereinbarungen zum Download zu Verfügung.
Nutzungsvereinbarungen
Folgende Anträge können hier online ausgefüllt ausgedruckt werden.



