Gemeinsamer Staatsschutzsenat der norddeutschen Länder
am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg
Im Februar 2012 haben Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein den Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Staatsschutzsachen in Hamburg unterzeichnet.
Der Vertrag schafft die Möglichkeit, künftig alle Staatsschutzverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu verhandeln. Der Staatsvertrag ist ein gelungenes Beispiel für die norddeutsche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz. Die bereits bestehende konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nordländer wird durch ihn weiter gestärkt.
Staatsschutzverfahren - insbesondere Straftaten mit terroristischem Hintergrund – sind zwar relativ selten, jedoch sicherheitstechnisch aufwändig und teuer. Dies haben die Erfahrungen anderer Bundesländer gezeigt, beispielsweise die vor dem OLG Düsseldorf geführten Verfahren gegen die sog. Kofferbomber oder die Sauerlandgruppe oder auch das in Stuttgart noch laufende Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker. Auf solche Verfahren ist das in Mecklenburg-Vorpommern für Staatsschutzsachen zuständige Oberlandesgericht Rostock weder räumlich noch technisch vorbereitet.
Dagegen verfügt das Hanseatische Oberlandesgericht über alle Voraussetzungen, um Staatsschutzverfahren professionell durchführen zu können. Dort wurden bereits mehrere dieser aufwändigen Verfahren verhandelt wie das Al-Quaida-Verfahren gegen Mounir el Motassadeq, den Unterstützer der Piloten vom Attentat des 11. September 2001. Der Staatsvertrag eröffnet Mecklenburg-Vorpommern die Chance, an diesen bereits bestehenden und erprobten Einrichtungen teilzuhaben.




