Gerichtsstrukturreform
Evaluationsbericht liegt vor: "Justiz für Herausforderungen gerüstet"
„Die Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Herausforderungen der nächsten Jahre gerüstet. Die Herausforderungen sind: Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung. Das ist das Hauptergebnis der Evaluation des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes. Für die Justiz im Land ist mit der Gerichtsstrukturreform eine Grundlage geschaffen worden, die eine effiziente Arbeitsweise bei guter Organisation vor Ort ermöglicht. Wir können feststellen, dass das überwiegend gut funktioniert und sich gerade in Zeiten von Corona bewiesen hat. Die Justiz ist handlungsfähig. Die Zeit der Corona-Pandemie zeigt aber auch, dass einige Entwicklungen unvorhersehbar sind. Daher wird es auch künftig Optimierungsbedarf geben, sodass wir in Zusammenarbeit mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte die Gerichtsstruktur weiter optimieren werden. Ein Zurück gibt es nicht“, so Justizministerin Hoffmeister. Sie hat zusammen mit den Präsidenten des Landessozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts, Wagner und Kampen, sowie dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, Nikolaus Hanenkamp die ->Evaluationsbericht auf der Landespressekonferenz vorgestellt.
Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ist am 9. Oktober 2013 vom Landtag beschlossen worden und trat am 6. Oktober 2014 in Kraft. Die Amtsgerichtsbezirke sind seitdem schrittweise vergrößert worden. Fast alle kleinen Amtsgerichte wurden nach und nach in neue Strukturen integriert.
Im Zuge der Gerichtsstrukturreform sind alle Schritte vollzogen. Mit den sechs Zweigstellen in Bergen, Anklam, Parchim, Grevesmühlen, Neustrelitz und Demmin sind die jeweiligen Gerichtsstandorte gesichert. Die Justiz in unserem Land wird zukunftsfest.
Änderungen auch in der Fachgerichtsbarkeit
Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wirkte sich darüber hinaus mit Inkrafttreten zum 6. Oktober 2014 auf die Fachgerichtsbarkeit aus. Das ursprüngliche Arbeitsgericht Neubrandenburg wurde eine Auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Stralsund. An beiden Standorten werden weiterhin Verhandlungen durchgeführt. Im Zuge der Gerichtsstrukturreform ist der Sitz des Landessozialgerichtes nach Neustrelitz verlagert worden.
Gesetz
Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde am 09.10.2013 mehrheitlich vom Landtag beschlossen.
- Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern (1015 KB)
Gesetz zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz)
Zweigstellenverordnung
Die Justizministerin hat am 15. Januar 2014 die Zweigstellenverordnung unterzeichnet, die die Zuständigkeiten der sechs Zweigstellen Demmin, Bergen, Anklam, Parchim, Grevesmühlen und Neustrelitz regelt.




