Adhäsionsverfahren

Zu den zentralen Aufgaben eines Rechtsstaates gehört es nicht nur, Straftaten zu verfolgen und zu sanktionieren. Ebenso wichtig ist es, diejenigen zu unterstützen, die unter den körperlichen Folgen der Tat leiden oder deren Eigentum beschädigt wurde. Viel zu wenigen Opfern ist bekannt, dass sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafprozess gegen den Täter geltend machen können. Es gilt das Prinzip "1+"! Opfer brauchen in der Regel keinen gesonderten Zivilprozess führen. Das so genannte Adhäsionsverfahren ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, von dem Täter im Strafprozess eine Entschädigung zu verlangen.

Opfer einer Straftat können bereits bei Erstattung der Strafanzeige einen Antrag auf Entschädigung bei der Polizei stellen oder später bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht schriftlich einreichen. Der Antrag kann auch mündlich beim Gericht zu Protokoll gegeben werden. Schadensersatzansprüche müssen genau beziffert werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann in das Ermessen des Gerichts gestellt werden. In dem Antrag müssen die Tatsachen, die den Anspruch begründen (zum Beispiel Schilderung des Tatgeschehens, Angaben zu den erlittenen Verletzungen und Vermögensschäden), so vollständig wie möglich angegeben und Beweismittel benannt, beziehungsweise beigefügt werden (zum Beispiel Rechnung oder ärztliches Attest).

Kommt es wegen der vorgeworfenen Tat zu einem Strafverfahren, befasst sich das Gericht mit dem Antrag des Opfers. Verurteilt es den Angeklagten oder die Angeklagte, entscheidet es in der Regel zugleich über den Antrag. Spricht es den Angeklagten oder die Angeklagte frei oder hält das Gericht den Antrag des Opfers für unzulässig oder unbegründet oder eignet sich der Antrag nicht zur Erledigung im Strafverfahren, trifft es keine Entscheidung. In diesen Fällen kann das Opfer seinen Anspruch vor einem Zivilgericht weiter verfolgen. Das gleiche gilt, wenn das Strafgericht nur teilweise über den Antrag entschieden hat.

Das Informationsblatt des Justizministeriums erläutert insbesondere die Vorteile der Verfahrensweise "1+". Hier erfahren Opfer, wie sie von dem Täter im Strafprozess eine Entschädigung erhalten können. Zusätzlich ist ein Vordruck zum unbürokratischen Antrag auf eine Entschädigung im Strafverfahren enthalten.

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Das Adhäsionsverfahren - Zivilverfahren im Strafprozess

Das Adhäsionsverfahren ermöglicht Opfern einer Straftat, Entschädigungsansprüche wie etwa den Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

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