Informationen zum Opferschutz

Die Aufgabe des Strafrechts ist primär die Aufklärung und Ahndung von Straftaten. Diese Zielsetzung führte in der Vergangenheit zu einer starken Täterorientierung im System der Strafrechtspflege. Neben der Überführung, Bestrafung und Resozialisierung (Hinweis auf Thema Strafvollzug und Soziale Dienste) des Straftäters wurde das Opfer nahezu ausschließlich in seiner Rolle als Beweismittel wahrgenommen. Seine psychische und physische Hilfebedürftigkeit wurde zu wenig beachtet. Eine Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe war dringend erforderlich, zum Beispiel durch verstärkte Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs, verbesserte Beratung und Entschädigung.

Publikationen und Dokumente

Sonstiges

Zeugeninformationsstellen
 
Zeugeninformationsstellen Landgerichtsbezirk Neubrandenburg
 
Zeugeninformationsstellen Landgerichtsbezirk Rostock
 
Zeugeninformationsstellen Landgerichtsbezirk Schwerin
 
Zeugeninformationsstellen Landgerichtsbezirk Stralsund
 

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung