Informationen zum Opferschutz
Die Aufgabe des Strafrechts ist primär die Aufklärung und Ahndung von Straftaten. Diese Zielsetzung führte in der Vergangenheit zu einer starken Täterorientierung im System der Strafrechtspflege. Neben der Überführung, Bestrafung und Resozialisierung (Hinweis auf Thema Strafvollzug und Soziale Dienste) des Straftäters wurde das Opfer nahezu ausschließlich in seiner Rolle als Beweismittel wahrgenommen. Seine psychische und physische Hilfebedürftigkeit wurde zu wenig beachtet. Eine Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe war dringend erforderlich, zum Beispiel durch verstärkte Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs, verbesserte Beratung und Entschädigung.




