Psychosoziale Prozessbegleitung

Die "Psychosoziale Prozessbegleitung" ist vom Justizministerium im Jahr 2010 als Projekt des Landes gestartet worden. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sin. Diese Menschen haben nun Anspruch kostenfreie fachliche Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung. Die Ausübung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehört zu den schlimmsten Straftaten.

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Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch ihre Familienmitglieder und ihnen nahestehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte und Unsicherheiten. Vor allem dann, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des vertrauten Umfeldes stattgefunden hat. Das soziale Gefüge gerät ins Wanken.

Die Betroffenen, die Kinder selbst oder ihre Angehörigen sind nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Mit der Anzeigeerstattung sind meist unangenehme Gefühle verbunden, aber auch der Wunsch nach Gerechtigkeit.

Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst – und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Dieser Druck soll den Opfern genommen werden. Den Betroffenen soll geholfen werden, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden.

Unter KONTAKT finden Sie Ansprechpartner für die psychosoziale Prozessbegleitung.

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Für Fragen rund um die Opferhilfe ist die Beauftragte für die Opferhilfe der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. -> HIER KLICKEN

Publikationen

Psychosoziale Prozessbegleitung

Seit 2010 wird in Mecklenburg-Vorpommern minderjährigen Opfern von Gewalt- oder Sexualstraftaten psychosoziale Prozessbegleitung angeboten. Seit 2017 gibt es einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch, mittlerweile auch für schutzbedürftige Erwachsene. Dank der Vorreiterrolle unseres Landes wird somit der Opferschutz in ganz Deutschland gestärkt.

Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung" in Mecklenburg-Vorpommern
 
Fachtagung in Berlin am 7. April 2014
Fachtagung: Psychosoziale Prozessbegleitung "Zeugen-Mut statt Opfer-Angst"

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Projekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ aus dem Jahr 2010 im Jahr 2014 zu einem landesweit ausgebauten Angebot geworden. Das Engagement aus Mecklenburg-Vorpommern war maßgeblich an der bundesweiten Gesetzgebung beteiligt. Seit Januar 2017 ist die psychosoziale Prozessbegleitung bundesweit gesetzlicher Anspruch für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die durch sexuelle oder körperliche Gewalt verletzt wurden. Auf einer Fachtagung im April 2014, dem Jahr des Vorsitzes Mecklenburg-Vorpommerns der Justizministerkonferenz, wurden Erfahrungen der psychosozialen Prozessbegleitung ausgetauscht. Hier finden Sie den Tagungsband als pdf.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

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