Schiedsstellen in den Gemeinden
Nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden soll für jede Gemeinde eine Schiedsstelle eingerichtet werden; mehrere amtsangehörige Gemeinden können gemeinsam Schiedsstellen bilden.
Die Aufgabe der Schiedsstellen werden von ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen oder Schiedsmännern wahrgenommen.
Die Schiedsstellen führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Streitigkeiten durch. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Amtsbereich die Gegenpartei wohnt. Weitere Informationen über das Schiedsverfahren und zuständige Schiedspersonen erhalten Sie bei jedem Amtsgericht, in den Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.



