Schiedsstellen in den Gemeinden

Nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden soll für jede Gemeinde eine Schiedsstelle eingerichtet werden; mehrere amtsangehörige Gemeinden können gemeinsam Schiedsstellen bilden.

Die Aufgabe der Schiedsstellen werden von ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen oder Schiedsmännern wahrgenommen.

Die Schiedsstellen führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Streitigkeiten durch. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Amtsbereich die Gegenpartei wohnt. Weitere Informationen über das Schiedsverfahren und zuständige Schiedspersonen erhalten Sie bei jedem Amtsgericht, in den Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung