Fischereibehörde modernisiert Flotte – „Steinbutt“ nimmt Dienst auf

Nr.448/2018  | 19.12.2018  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Die Fischereiaufsicht Warnemünde hat ein neues Boot namens „Steinbutt“. Es ersetzt das 23 Jahre alte gleichnamige Vorgängermodell und trägt damit zur Modernisierung der Flotte des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei. Am Alten Strom in Warnemünde wurde das Schiff heute offiziell getauft und in Dienst gestellt.

Die „Steinbutt“ zeichnet sich durch ausgezeichnete Fahreigenschaften aus. Damit lässt sie sich hervorragend auf See manövrieren. Technisch ist sie auf dem neuesten Stand. Die nautische Ausrüstung besteht unter anderem aus einer Tagessichtradaranlage, einer elektronischer Seekarte und Echolot. Auffallend ist auch die ausgezeichnete Motorisierung von mehr als 1.000 PS mit einem modernen Wasserstrahlantrieb. Durch den geringen Tiefgang von ca. 0,80 Meter werden die Fischmeister in küstennahen Flachwasserbereichen sowie beim An- und Ablegen im Hafen keine Probleme haben.

Mit einer Schiffslänge von gut 15 Metern ist das Boot um einige Meter kürzer als sein Vorgänger. Dadurch kann es mit kleinerer Mannschaft bedient werden und zukünftig auch schneller unterwegs sein, damit ein größeres Seegebiet erreichen.

Gebaut wurde es von den Schiffsbauern der Werft Fa. Kewatec aus Finnland. Die Kosten für den Bau belaufen sich auf 1,53 Mio. Euro (finanziert aus 70 % EU-Mitteln und 30 % Landesmitteln). Kewatec hat das bereits hunderte von Schiffen gebaut. Das 1998 gegründete Unternehmen verfügt über 30 unterschiedliche Grundmodelle. Die meisten von ihnen sind zum Einsatz auf der offenen See und in rauen Verhältnissen konzipiert worden.

Das zukünftige Einsatzgebiet der „Steinbutt“ erstreckt sich von der Bugspitze bis zum Darßer Ort eingeschlossen mit den Häfen in Rerik, Kühlungsborn, Börgerende, Warnemünde, Dierhagen, Ahrenshoop und Prerow – ein großer Abschnitt in zentraler Küstenlage des Landes. Neben diesem Abschnitt verfügt die Fischereiaufsicht des LALLF über vier weitere Fischereiaufsichtsstationen (FAST).

Die Fischereiaufsicht des Landes wird mit diesem Boot ca. 100 Seeeinsatztage pro Jahr haben, bei denen ca. 500 Seekontrollen durchgeführt werden. Außerhalb der 3 Seemeilen-Zone wird insbesondere das Seegebiet südlich der Kadetrinne kontrolliert, wo aufgrund des sehr guten Angelreviers für den Dorsch streckenweise mehrere 100 Angler-Boote unterwegs sind. Die vier Kollegen der Fischereiaufsichtsstation Warnemünde werden auch weitere Kontrollen im Rahmen der Freizeitfischerei vornehmen.

Allein 2017 wurden insgesamt

  • rund 1.270 See- und 1.700 Hafenkontrollen im Rahmen der Fischereiaufsicht und -überwachung der Kleinen Hochsee und Küstenfischerei sowie
  • knapp 70 Kontrollen der Vermarktung und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen und
  • rund 12.100 Kontrollen von Anglerbooten

durchgeführt.

Hintergrund

Als obere Fischereibehörde sind die Mitarbeiter der Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft am LALLF-MV in Rostock mit einem sehr umfangreichen Aufgabengebiet betraut:

  • Fischereiaufsicht an und auf den Gewässern des Landes M-V
  • Förderung in der Küstenfischerei
  • Kontrolle spezifischer Vermarktungsregelungen von Fischereierzeugnissen nach EU- und Bundesrecht
  • Überwachung Aquakulturanlagen nach EU-Recht
  • Verpflichtung ehrenamtlicher Fischereiaufseher
  • Ermittlungs- und Bußgeldverfahren bei Rechtsverstößen
  • Erteilung von Fischereierlaubnissen (Küstengewässer) für Fischer und Angler, Fischereiabgabemarken, Ausnahmegenehmigungen, Reusenplatzgenehmigungen etc.
  • Erteilung von Fischereischeinen auf Lebenszeit an Fischer
  • Anerkennung angelfischereilicher Sachkundenachweise anderer Bundesländer
  • Registrierung der Fischereibetriebe und der Fischereifahrzeuge der Küsten- und Binnenfischerei
  • Fangerfassung und Führen der Fischereistatistiken 

Die Fischereiaufsicht wird hierzulande auch durch ehrenamtliche Fischereiaufseher wahrgenommen, die i.d.R. von den Fischereiberechtigten hierzu beauftragt und von der oberen Fischereibehörde für die Ausübung dieser Tätigkeit amtlich verpflichtet worden sind.