Grundrechteschutz
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Inhalt der Grundrechtecharta
In der Grundrechtecharta (GRC) der Europäischen Union sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die in der Grundrechtecharta festgelegten Grund- und Menschenrechte sind für die Organe und Institutionen der EU sowie der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. In Deutschland sind viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert.
Verpflichtung zur Achtung der GRC in EMFAF-Maßnahmen
Alle Begünstigten des Programms des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds in der Förderperiode 2021 bis 2027 sind zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und zur Wahrung der GRC in der Umsetzung der Vorhaben verpflichtet. Begünstigte erklären bei Antragstellung, die Kenntnisnahme der Informationen zur Achtung und Wahrung der GRC bei der Umsetzung der Vorhaben.
Beschwerden bei Nichteinhaltung der Charta
Verstöße und Beschwerden können gemeldet werden. Verwenden Sie für Ihre Meldung bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Um eine umfassende Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises sicherstellen zu können, ist das betroffene Projekt bzw. Vorhaben zu benennen und der Verstoß möglichst konkret und umfassend zu beschreiben. Eingehende Beschwerden und Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Verwaltungsbehörde prüft Ihre Beschwerde umfassend und informiert Sie, wenn gewünscht, über das Ergebnis der Prüfung.
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein rechtsverbindliches Instrument, in dem Mindeststandards für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt sind. Mit diesem Übereinkommen sind alle EU-Länder verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu achten und zu schützen und ihre Gleichheit nach dem Gesetz zu gewährleisten.
Die EU-Kommission hat am 3. März 2021 ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 vorgelegt. Die Strategie soll der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Sollten Sie Hinweise oder eine Beschwerde bezüglich der Umsetzung der UN-BRK im Rahmen einer EU-geförderten Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern haben, wenden Sie sich gerne mit dem Kontaktformular am Ende dieser Seite an die Verwaltungsbehörde. Beschwerden werden zur Prüfung des Sachverhaltes an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Weiterführende Informationen
- Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Strategie der EU-Kommission für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030
Website der EU-Kommission - Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Nationaler Aktionsplan, Bundesteilhabegesetz, Umsetzung, Hintergründe sowie Beispiele aus Praxis, Maßnahmen des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Koordinierungsstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Deutsches Institut für Menschenrechte
Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland