Bodenschutz in der Planung und beim Bauen

Das Schutzgut Boden ist bei allen Bauvorhaben mit den vorgelagerten Planungs- und Zulassungsverfahren, meist erheblich betroffen.

Nur eine frühzeitige und fachgerechte Berücksichtigung der endlichen Ressource "Boden" kann dazu beitragen,

  • dass eine Überbauung von Böden, auf denen die natürlichen Bodenfunktionen im besonders hohem Maße ausgeprägt sind, vermieden wird und
  • dass das Ausmaß baubedingter Bodenbeeinträchtigung so gering wie möglich
    gehalten wird.

Einmal zerstörter Boden kann nicht wiederhergestellt werden!

Insbesondere beim Bauen wird der Boden viel zu oft ausschließlich unter technischen Aspekten betrachtet. Er ist Baugrund oder Aushub. Die zu schützenden Bodenfunktionen werden vernachlässigt und vor allem durch mechanische Einwirkungen beeinträchtigt. Boden wird im Zuge von Bauprozessen sowohl unter dem Bauwerk selbst, als auch in der Umgebung wesentlich beeinträchtigt. Durch Einbau, Ausbau, Umlagerung, Befahrung usw. können erhebliche Bodenschädigungen entstehen. Wichtig ist, dass insbesondere Flächen, die nach dem Bau wieder natürliche Funktionen übernehmen sollen, geschützt werden. Je besser die vorsorgenden Maßnahmen zum Bodenschutz bereits in die Planungsphase integriert werden, desto geringer fallen Bodenbeeinträchtigungen während der Bauphase aus. Umso wahrscheinlicher ist damit der Erhalt bzw. die vollständige Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Im September 2019 wurde die DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" veröffentlicht. Diese DIN konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen bei Baumaßnahmen. Sie bietet eine Grundlage zur Planung und Umsetzung des baubegleitenden Bodenschutzes mit dem Schwerpunkt der Vermeidung und Minderung physikalischer Bodenbeeinträchtigungen.

DIN 19639 wird im stofflichen und bodenchemischen Bereich ergänzt durch DIN 19731, bei Bodenarbeiten im Landschaftsbau ist sie gemeinsam mit DIN 18915 anzuwenden.

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