Bodenschutz beim Ausbau Erneuerbarer Energien

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Montage einer Windenergieanlage

Montage einer Windenergieanlage

Montage einer Windenergieanlage

Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Auch unsere Böden sind hiervon in erheblichem Maße betroffen. Ein essenzieller Beitrag dazu, die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu gestalten, ist die flächensparende und bodenschonende Planung und Errichtung der Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung Erneuerbarer Energien.

Bei den Vorhaben der Energiewende gilt es (wie bei allen anderen bodenbeanspruchenden Planungen auch), die allgemeinen Anforderungen des Bodenschutzes in der Planung und beim Bauen umzusetzen und das Nachhaltigkeitsziel der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Blick zu behalten.

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Neu errichteter Solarpark

Neu errichteter Solarpark

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Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit ihren Nebenanlagen zählen als temporäre Bodennutzungen. Bereits bei ihrer Planung sind der vollständige Rückbau nach dem Nutzungsende und die anschließende Wiederherstellung baulich beeinträchtigter Bodenfunktionen mitzudenken.

Alle Beteiligten sind gefordert daran mitzuwirken, dass sämtliche Möglichkeiten für einen effektiven Schutz des Bodens bei der Vorhabenplanung und -durchführung frühzeitig ermittelt und dann auch umgesetzt werden. Nur so können die unmittelbar geltenden bodenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum schadlosen Umgang mit Boden erfüllt und irreversible Bodenschädigungen vermieden werden.

Weitere Informationen

Bodenschutz beim Netzausbau

Die LABO-Arbeitshilfe „Bodenschutz beim Netzausbau - Empfehlungen zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden für erdverlegte Höchstspannungsleitungen" soll von der Planung bis zur baulichen Umsetzung einen sachgerechten vorsorgenden Bodenschutz im Sinne eines baubegleitenden Bodenschutzes gewährleisten. Die in der Arbeitshilfe formulierten bodenschutzbezogenen Empfehlungen können auch für andere Erdkabelvorhaben herangezogen werden. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird für Mecklenburg-Vorpommern empfohlen.

Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen

Der LABO-Leitfaden „Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen“ enthält fachliche Empfehlungen zur Etablierung bundesweit einheitlicher Anforderungen und Regelungen an einen quantitativ und qualitativ bodenschonenden Rückbau unter Beachtung bislang praktizierten Rückbaumethoden. Die Anwendung des Leitfadens wird für Mecklenburg-Vorpommern empfohlen.

Anforderungen des Bodenschutzes an Errichtung, Betrieb und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die LABO-Arbeitshilfe „Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Frei-flächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie" beschreibt die bodenschutzbezogenen Anforderungen und Regelungen an die Standortauswahl sowie den Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie, gibt Empfehlungen u. a. zu bodenschutzbezogenen Festsetzungen und Hinweisen im Bebauungsplan bzw. Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird für Mecklenburg-Vorpommern empfohlen.

Ebenso wie die LABO-Arbeitshilfe sollen die Hinweise der obersten Bodenschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommerns zu den Anforderungen des Bodenschutzes an Errichtung, Betrieb und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen einen einheitlichen Bodenschutzvollzug im Land gewährleisten und zur Verfahrenserleichterung sowie zur Rechtssicherheit der Planungen beitragen. Behörden und Vorhabenträgern wird eine geeignete Handreichung geboten, das „Wo“ und „Wie“ der Solarstromerzeugung bodenschonend auszugestalten.

Dokumente

Bezeichnung Format Größe
Vollzugshinweise Bodenschutz PV.pdf PDF 0,31 MB

Kontakt

Frau J. Braun
Telefon: +49 385 588-16433

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie

Ziel der Arbeitshilfe ist es, fachliche Empfehlungen aus Sicht des Bodenschutzes zur Etablierung von bundesweit einheitlichen Anforderungen und Regelungen an die Standortauswahl sowie den Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie aufzustellen.