Umsetzung der bodenbezogenen Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie

Bei der Genehmigung, Überwachung und Rückführung von Anlagen, die der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-RL) unterfallen, sind die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes zu berücksichtigen.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) die Arbeitshilfen „Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser", „Überwachung von Boden und Grundwasser“ und „Rückführungspflicht“ erarbeitet. Sie erläutern das Vorgehen bei der Erstellung eines Ausgangszustandsberichts im Rahmen der Anlagengenehmigung, bei der Überwachung des Anlagenbetriebes sowie bei der Rückführung des Anlagengrundstücks in den Ausgangszustand nach der Anlagenstilllegung.

Die LABO hat die Arbeitshilfen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt sie den Bodenschutzbehörden zur Anwendung.

Arbeitshilfen zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht

 

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 430
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referentin
Jördis Braun
Telefon: 0385-588 16433
Telefax: 0385-588 16042

Publikationen und Dokumente

Erlasse

Erlass zur Anwendung der „Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie"

Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 19.03.2021