NATURA 2000

Der in den vergangenen Jahrzehnten festzustellende europaweite Verlust vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume war Anlass seitens der Europäischen Gemeinschaft zwei Richtlinien zur Schaffung eines länderübergreifenden Schutzgebietsnetzes in Kraft zu setzen. Es handelt sich hierbei um die seit 1979 geltende Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) und die 1992 beschlossene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie = FFH-RL). Die durch die Mitgliedsstaaten auf Grundlage dieser Richtlinien zu benennenden und auszuweisenden Europäischen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete bilden zusammen das kohärente europäische Netz "Natura 2000". Die mit der Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten verbundene Zielstellung basiert auf der Erkenntnis, dass im Rückgang befindliche Arten nur dann dauerhaft vor dem Verschwinden geschützt werden können, wenn ihre Lebensräume (Habitate) länderübergreifend erhalten werden. Insofern dient dieses Netz dem Erhalt der in Europa vorhandenen biologischen Vielfalt.

Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie

Mit der Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten sollen die im Land vorkommenden Brut- und Rastvogelarten geschützt und deren Lebensräume, die sie zur Brut, Rast, Balz, Mauser, Nahrungsaufnahme oder zum Ruhen und Schlafen beanspruchen in einem optimalen Zustand erhalten, entwickelt oder gegebenenfalls wieder hergestellt werden. Zu diesem Zweck hat das Land nach der 1992 und 2005 erfolgten ersten Gebietsmeldung im Jahre 2008 eine umfangreiche Meldung von Schutzgebieten an die Europäische Kommission vorgenommen, um den in der Vogelschutzrichtlinie festgelegten Vorgaben gerecht zu werden. Diese Meldung umfasste 60 Gebiete mit einer Fläche von 926.600 Hektar und schließt sowohl Landfläche, als auch Küstengewässer mit ein. In Bezug auf die Landesfläche sind dies 29,9 %. Ausgehend von den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie sind die gemeldeten Gebiete durch entsprechende Schutzgebietsausweisungen in nationales Recht umzusetzen. Über die erfolgte Umsetzung und die in den Gebieten durchgeführten Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen europäischer Vogelarten ist der Kommission alle 3 Jahre ein Bericht zu übergeben.

Umsetzung der FFH-Richtlinie

Mit der Ausweisung von FFH-Gebieten sollen 58 Lebensraumtypen sowie 38 Tier- und 8 Pflanzenarten, die im europäischen Maßstab besonders schützenswert und in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen sind, erhalten werden. Erste Gebietsmeldungen erfolgten 1998 und 1999. Die umfassenden und abschließenden Meldungen des Landes erfolgten für die Landflächen und inneren Küstengewässer im Jahr 2004 und für die äußeren Küstengewässer im Jahr 2008. Die Meldung umfasste insgesamt 235 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 573.400 Hektar.

Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern

GebietskategorieLandfläche (ha)Anteil (%)Fläche Hoheitsgewässer (ha)Anteil (%)Gesamtfläche (ha)Anteil (%)Anzahl
Europäische Vogelschutzgebiete569.50024,7358.00045,1927.50029,961
Fauna-Flora-Gebiete285.40012,4288.10036,3573.50018,5235

Hinweis: Die Flächen bzw. Anteile der Schutzgebietskategorien können nicht einfach addiert werden, da diese sich teilweise großflächig überschneiden. Dies wurde bei den Angaben berücksichtigt.

Quelle: LU, Statistisches Datenblatt 2014, Seiten 28 und 29
GebietskategorieGesamtfläche (ha)Anteil (%)
Natura-2000-Gebiete = FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete1.068.20034,5

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