Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in M-V Öffentlichkeitsbeteiligung über den Verordnungsentwurf

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Das Land beabsichtigt, die FFH-Gebiete (Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung) landesrechtlich unter Schutz zu stellen.

Hierzu soll die Vogelschutzgebietslandesverordnung so ergänzt werden, dass die bereits unter Schutz stehenden Europäischen Vogelschutzgebiete mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebieten) in einer Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung zusammengeführt werden. Der Entwurf heißt deshalb Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung.

Der Verordnungsentwurf liegt in den Naturschutzbehörden des Landes vom 22.12.2015 bis 25.01.2016 öffentlich aus, in den kommunalen Behörden kann die Frist abweichen.

Jedermann kann Bedenken oder Anregungen vorbringen (innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit). Diese können wie folgt geäußert werden:

■ E-Mail:

Natura2000LVO@lm.mv-regierung.de

■ Postadresse:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung


Der Entwurf hat folgende Bestandteile, die als PDF herunterladen werden können.

HINWEISE:
Download → kann mehrere Minuten dauern
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