Universitätsmedizinen in MV erhalten Bauherrenschaft

Mehr Autonomie für UniMeds und schlankere Prozesse bei Bauvorhaben in MV

Nr.099/25  | 23.07.2025  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Die Universitätsmedizinen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig mehr Autonomie erhalten und Bauvorhaben eigenverantwortlich umsetzen können. Dafür erhalten sie die Bauherrenschaft. Außerdem wird ein neues System der Kreditfinanzierung eingeführt. Das Kabinett hat sich am Dienstag auf den Entwurf eines entsprechenden Passus im Haushaltsbegleitgesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes geeinigt. Das betrifft die beiden Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock.

„Wir geben den Universitätsmedizinen mehr Autonomie bei Bauvorhaben und wollen damit die Prozesse erheblich entschlacken. Für beide Universitätsmedizinen bedeutet das einen großen Vorteil“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin am Dienstag. „Bauvorhaben können dadurch deutlich beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Wir stärken damit nicht nur die Autonomie der Universitätsmedizinen, sondern tragen erheblich zum Bürokratieabbau bei.“

Die jetzt beschlossene Regelung soll vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag bereits ab dem 1. Januar 2026 gelten. Bislang lag die Bauherrenschaft bei der staatlichen Hochbauverwaltung (SBL). Um diese schnelle Umsetzung zu erreichen, ist geplant, das Landeshochschulgesetz in diesem Punkt bereits durch das Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027 zu ändern.

Begleitend soll ein gemeinsamer Ausschuss des Wissenschaftsministeriums und des Finanzministeriums die Interessen des Landes als Gewährträger wahren und prüfen.

 

Die jeweiligen Kreditaufnahmen der Universitätsmedizinen bedürfen der Einwilligung durch diesen neuen ministeriellen Ausschuss. Auch das für Gesundheit zuständige Ministerium soll im Ausschuss beratend eingebunden werden, wenn Belange der Krankenversorgung eine Rolle spielen. Zudem werden die Universitätsmedizinen verpflichtet, ihre strukturelle, mehrjährige Bauentwicklungsplanung dem Landtag, konkret dem Finanzausschuss, zur Zustimmung vorzulegen. Dies gilt für einzelnen Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von über 100 Millionen Euro.

Um die Kreditbedingungen der Universitätsmedizinen zu verbessern, wird das Land den jeweiligen Kredit garantieren. Die Universitätsmedizinen werden die Kredite in ihre Bilanz aufnehmen und leisten jährlich fällige Zahlungen für Tilgung und Zinsen. Das Land wird den Schuldendienst (Tilgung und Zinsen) der Universitätsmedizinen vollständig übernehmen, um seinen rechtlichen Investitionsfinanzierungsverpflichtungen nachzukommen.

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