Kulturelle Projektförderung

Verlässliche Förderung und weniger Bürokratie: Die Kulturelle Projektförderung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern nun schon seit dem Jahr 2018 unter erleichterten Bedingungen. Mit der ab 2023 geltenden Kulturförderrichtlinie werden weitere Erleichterungen umgesetzt. Die Vereinfachungen betreffen insbesondere Kulturprojekte, die mit Landesmitteln bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gefördert werden. Verschiedene Verfahrenserleichterungen, z. B. bei der Weiterleitung von Fördermitteln oder hinsichtlich der Inventarisierung, gelten unabhängig von der Höhe der Förderung. Zudem ist ab 2023 in bestimmten Fällen die Förderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben möglich. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sehen nun unter anderem explizit Ausstellungs- und Mitwirkungshonorare vor.

Kulturschaffende, die eine Förderung beantragen wollen, können die Förderbedingungen in der Kulturförderrichtlinie nachlesen. Gefördert wird nach dem Drei-Säulen-Modell.

Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung

Die erste Säule der Kulturellen Projektförderung umfasst die kulturelle Grundversorgung. Dabei geht es um den lokalen und überregional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen. Die zweite Säule der Kulturförderung enthält Projekte von überregionaler Bedeutung wie die dauerhafte Förderung von überregional wirkenden Einrichtungen und Projekten sowie die Landesverbandsarbeit. In der dritten Säule der Kulturförderung werden sonstige herausragende Projekte gefördert. Dabei sollen besonders innovative Projekte aus allen Genres jährlich neu ausgewählt werden. Die Projektförderung zur Deckung laufender Basisausgaben dient der Unterstützung von Einrichtungen, die einen ganzjährig laufenden Betrieb zur Einbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen. Sie umfasst unter anderem laufende Ausgaben für Personal, Honorare, Miete und Mietnebenkosten. Gefördert werden kulturelle Projekte, die ohne eine Landesförderung nicht umgesetzt werden können und an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht.

Förderung über ein Kalenderjahr hinaus möglich

Wer von der Kulturellen Projektförderung profitieren möchte, muss einen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Eine Förderung kann über das Kalenderjahr hinaus für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erfolgen. Die Förderung zur Deckung laufender Basisaufgaben ist für ein Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Eine finanzielle Beteiligung des Landes kann erfolgen, weil direkt Steuergelder in die Kulturszene fließen.

Servicecenter Kultur: Beratung für Kulturschaffende

Deckblatt der Broschüre Fördermöglichkeiten für Kunst & Kultur in Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Deckblatt der Broschüre Fördermöglichkeiten für Kunst & Kultur in Mecklenburg-Vorpommern

Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können Informationen zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten. Das Servicecenter Kultur ist bei der KULTUR LAND MV in Rostock angesiedelt und für das ganze Land zuständig. Neben persönlichen Beratungsgesprächen und Veranstaltungen in Rostock gibt es Sprechtage und individuelle Termine in den kreisfreien Städten und allen Landkreisen.

Kontakt: Martin Auer, Telefon: 0381 3676-5398 oder E-Mail: info@servicecenter-kultur.de.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
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Literatur, Bibliotheken
Telefon: 0385 588-18409
Marthe Ruhnau
Einzelkünstlerförderung
Telefon: 0385 588-18408
Kerstin Garnitz
Musik, Soziokultur
Telefon: 0385 588-18404
Kathrin Vatter
Musikschulen, Jugendkunstschulen, Nachwuchsförderwerk
Telefon: 0385 588-18406
Bianca Köpke
Bildende Kunst, Darstellende Kunst
Telefon: 0385 588-18407
Mathias Rautenberg
Museen, Heimatpflege und Immaterielles Kulturerbe
Telefon: 0385 588-18402
Katerina Schumacher
Investitionen
Telefon: 0385 588-18400
Lisa Kossow
Landesprogramm Sicherung Kulturgüter
Telefon: 0385 588-18426

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Hinweise für Zuwendungsempfänger zur Kulturförderrichtlinie

Allgemeine Erläuterungen zum Verfahrender kulturellen Projektförderung nach der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich vom 24. Juli 2023 und Stichwortverzeichnis

28 Seiten/Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 3/2024

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

 

Fördermöglichkeiten für Kunst & Kultur in Mecklenburg-Vorpommern

Überblick über die Förderangebote der öffentlichen Hand für Kulturprojekte in allen Sparten

Eine Veröffentlichung des Servicecenters Kultur

56 Seiten/Borschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: März 2022

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