Hochschulstipendien

Studenten mit Laptops sitzen auf einer Treppe vor dem UniversitätsgebäudeDetails anzeigen
Studenten mit Laptops sitzen auf einer Treppe vor dem Universitätsgebäude

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Talente junger Wissenschaftlerinnen und junger Wissenschaftler: Das Land vergibt regelmäßig Promotionsstipendien an Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort wissenschaftlich betreut werden. Die Stipendien werden aus Landesmitteln finanziert und in der Regel je Semester hochschulöffentlich ausgeschrieben. 

Fachhochschulabsolventen der solitären Fächer Architektur und Nautik/Seeverkehr mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen können im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Universität bzw. an einer Hochschule mit Promotionsrecht außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Hierfür können die Fachhochschulen mit solitären Fächern jeweils einmal pro Jahr Mittel für ein Stipendium zur Förderung eines Promotionsvorhabens in einem solitären Fach erhalten.

 

Caspar-David-Friedrich-Stipendium

Das Land fördert auch den künstlerischen Nachwuchs: Einmal pro Jahr werden insgesamt drei  Caspar-David-Friedrich-Stipendien (CDF-Stipendien) für besonders qualifizierte künstlerische Nachwuchskräfte ausgeschrieben. An den in Betracht kommenden Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann somit jeweils ein Stipendium pro Jahr hochschulöffentlich ausgeschrieben werden.

 

Höhe und Dauer der finanziellen Förderung

Die Höhe des Grundstipendiums beträgt für wissenschaftliche Nachwuchskräfte sowie für den künstlerischen Nachwuchs (CDF-Stipendium) 1.500 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag beträgt für das erste Kind monatlich 150 Euro und für jedes weitere Kind monatlich 100 Euro.

Die Förderung endet für wissenschaftliche Nachwuchskräfte im Regelfall nach drei Jahren. In begründeten Ausnahmefällen kann sie um höchstens sechs Monate verlängert werden.

Für den künstlerischen Nachwuchs (Caspar-David-Friedrich-Stipendien) endet die Förderung im Regelfall nach einem Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann sie um höchstens drei Monate verlängert werden.

Über die Vergabe von Stipendien entscheidet eine Vergabekommission an der jeweiligen Hochschule.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
Referat 350
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Andrea Lang
Telefon: 0385 588-18352

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Studieren in Mecklenburg-Vorpommern - Unsere Universitäten und Hochschulen

Dieser Flyer begleitet die Kampagne "Studieren mit Meerwert - Studieren in Mecklenburg-Vorpommern". Sie zeigt die vielfältigen Perspektiven in einem Bundesland mit zukunftsweisenden Studienangeboten und enormer Lebensqualität.

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: Februar 2023

Rechtsvorschriften

Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG M-V

Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. November 2008, zuletzt geändert am 22. April 2023

Landesgraduiertenförderungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - LGFVO M-V

Verordnung zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes
Vom 18. September 2023