Kulturpolitische Leitlinien

Mit den kulturpolitischen Leitlinien hat Mecklenburg-Vorpommern einen Leitfaden für seine Kulturpolitik. In einem zweijährigen, breit angelegten Beteiligungsprozess haben die Landesregierung und der Landeskulturrat mit Kulturschaffenden, Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft im Land, zehn Leitlinien erarbeitet. Die kulturpolitischen Leitlinien sind Ausdruck einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung für die Weiterentwicklung von Kunst und Kultur im Land. Sie stehen gleichberechtigt nebeneinander, bilden den gegenwärtigen Diskussionsstand ab und sind die Grundlage für eine zukünftige, konzeptbasierte Kulturpolitik. Jeder Leitlinie sind neben einer Erläuterung konkrete Handlungsempfehlungen und Prüfaufträge zugeordnet.

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Bettina Martin © Susie Knoll

Der gemeinsame Verständigungsprozess darüber, welche Rahmenbedingungen sich alle Beteiligten für unser Kulturland MV wünschen, ist etwas sehr Besonderes. Die Kulturpolitischen Leitlinien werden von einer breiten Basis getragen und sollen zum Ausdruck bringen: Mecklenburg-Vorpommern hat eine vielfältige und lebendige Kulturszene, die es zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten gilt.

Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

10 kulturpolitische Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern

Wertschätzung und Anerkennung

Kunst und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern sind unverzichtbare gesellschaftliche Werte, die geschützt und gefördert werden. Zu ihrer Entfaltung sind Respekt, Wertschätzung und Anerkennung unerlässlich.

Kunst und Kultur haben in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Respekt, Wertschätzung und Anerkennung sowie das gegenseitige Vertrauen aller Akteurinnen und Akteure bilden dafür das Fundament und sind Ausgangsbasis für eine gute Zusammenarbeit.

Respekt, Wertschätzung und Anerkennung sind auch die äußeren Motivationsquellen für Kulturschaffende, unabhängig davon, ob sie freiberuflich oder festangestellt sind. Kunst und Kultur werden nicht nach den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit gemessen und deshalb besonders gefördert. Wo Kreative jedoch einen wirtschaftlichen Mehrwert schaffen, werden diese auch als Unternehmerinnen und Unternehmer akzeptiert und anerkannt.

Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit von Kunst und Kultur sind wichtige Parameter für die Steigerung der Wertschätzung und Anerkennung in der Öffentlichkeit. Hierzu wird das im Land vorhandene kulturelle und künstlerische Potenzial in all seiner Vielfalt herausgestellt und genutzt.

Heimatverbundenheit und Weltoffenheit gehören dabei untrennbar zusammen. Dies kann und soll die Wahrnehmung von Kunst und Kultur im Land sowie außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns - bundesweit, als Ostseeanrainer und als Teil des gemeinsamen europäischen Kulturraums - positiv beeinflussen.

Kunst und Kultur werden in Mecklenburg-Vorpommern auch durch eine breite Basis ehrenamtlichen Engagements geprägt. Dieses Engagement trägt in großem Maße zur Vielfalt und Stabilität künstlerischer und kultureller Angebote bei. Es benötigt verlässliche Strukturen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Hauptamt. Inhaltliche Aufgaben und Funktionen des Hauptamtes können nicht auf das Ehrenamt übertragen werden. Ehrenamt ist zeitlich und funktional im Aufwand beschränkt. Darum wird eine klare Trennung der Aufgaben zwischen professionellen Kräften und ehrenamtlich Engagierten im Kulturbetrieb vorgenommen.

Gemeinsame Verantwortung für Kunst und Kultur

Die Förderung von Kunst und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern liegt in gemeinsamer Verantwortung von Land, Landkreisen und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft. Diese Aufgabe wird gleichberechtigt und im Dialog wahrgenommen.

Die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur ist als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu betrachten und wird in Mecklenburg-Vorpommern daher sowohl bereichsübergreifend verantwortet als auch strategisch und finanziell durch alle Ressorts und Verwaltungsebenen gefördert. Insbesondere besteht eine ressortübergreifende Verantwortung der öffentlichen Hand für die Sicherung der notwendigen Infrastrukturen einschließlich Digitalisierung. Die Kulturangebote sollen erreichbar, zugänglich und barrierefrei sein.

Darüber hinaus sind die Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, wie Vereine, Stiftungen, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft, von besonderer Bedeutung für die Absicherung und Vielfalt der Kunst und der Kulturangebote in Mecklenburg-Vorpommern.

Kultur und Demokratie stehen in einem sich wechselseitig bedingenden Zusammenhang. Dazu leisten alle Akteurinnen und Akteure ihren jeweils wichtigen Beitrag.

Die Förderung und Finanzierung kultureller Angebote sind Voraussetzungen für die kulturelle Teilhabe der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der finanziellen Ausstattung wird berücksichtigt und gewürdigt, dass Kunst und Kultur wesentliche Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind.

Gemeinsame Verantwortung für Kunst und Kultur zu übernehmen bedeutet auch, Solidarität zu üben. Besondere Förderbedarfe werden berücksichtigt, ohne dadurch die Verteilungsgerechtigkeit grundsätzlich in Frage zu stellen.

Kommunikation und Kooperation

Kulturpolitik für Mecklenburg-Vorpommern gestalten, das heißt: Impulse zum gemeinsamen Handeln im Sinne eines Kulturlandes geben. Dies erfordert einen regelmäßigen, verlässlichen, transparenten und gleichberechtigten Austausch und Begegnungen zwischen den unterschiedlichen Ebenen, Bereichen und Handelnden der Kulturszene im Land.

Für die Entwicklung eines gemeinsamen Grundverständnisses von Mecklenburg-Vorpommern als Kulturland ist eine gut organisierte Kommunikation notwendig. Sie ist gekennzeichnet durch effektiven Informationsfluss, fachlichen Austausch, Zusammenarbeit und respektvollen Umgang zwischen allen Akteurinnen und Akteuren - und damit Basis für eine zukunftsorientierte Kulturentwicklung. Das schließt regionale, überregionale und internationale Kommunikationsprozesse ein.

Die gemeinsame und ressortübergreifende Verantwortung erfordert eine interministerielle Kommunikation und Verständigung über Kunst und Kultur im Land. Ebenso notwendig ist eine enge Zusammenarbeit der Verwaltung aller Ebenen, die sich in einem regelmäßigen Austausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aller Bereiche niederschlägt.

Vernetzungen und Begegnungen zwischen den Kulturinstitutionen, den Kulturvereinen und -verbänden sowohl untereinander als auch mit anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Medien, Tourismus sowie Ehrenamt und Stiftungen sind wesentliche Voraussetzungen für eine breit aufgestellte und wirkungsvolle Zusammenarbeit im Kulturbereich sowie für eine kontinuierliche Kulturentwicklung. Auch die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sind wichtige Kooperationspartner in den kulturellen Netzwerken. Die Kreiskulturräte und der Landeskulturrat übernehmen wichtige Funktionen für die Kommunikations- und Vernetzungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern.

Kulturpolitik ist damit auch eine Verständigung über Legitimationen und Handlungskompetenzen der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im kulturpolitischen Gefüge. In Kenntnis voneinander und im stetigen Austausch miteinander werden Kompetenzen zum Nutzen aller Beteiligten gemeinsam entwickelt und Synergien geschaffen.

Die gegenseitige Kontaktpflege der Kulturakteurinnen und -akteure und die so entstehenden Strukturen und Netzwerke stärken das Ansehen der Kultur. Internationaler Austausch, interkulturelle Begegnungen, Pflege und Intensivierung der Städte- und Länderpartnerschaften befruchten die Kulturentwicklung und helfen, globale und regionale gesellschaftliche Transformationsprozesse zu erkennen und gemeinsam zu gestalten.

Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturinstitutionen

Die zukunftsfähige Kulturentwicklung des Landes benötigt günstige Rahmenbedingungen für die finanzielle, strukturelle und personelle Absicherung der kulturellen und künstlerischen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern.

Land und Kommunen sorgen gemeinsam für eine Kulturfinanzierung, die sich mindestens auf jene sächlichen und personellen Ausgaben bezieht, die zur Aufrechterhaltung, Neugründung und Entwicklung von Kultureinrichtungen und -angeboten strukturell notwendig sind.

Kulturförderung wird dabei auch über die Grenzen von Gebietskörperschaften hinaus und in Zusammenarbeit mit Dritten umgesetzt. Die finanziellen Ressourcen und Möglichkeiten der Kulturförderung des Bundes und der EU werden zukünftig besser genutzt. Dem gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftemangel im Kulturbereich und den allgemeinen Kostensteigerungen wird so entgegengewirkt. Initiativen, die sich aktiv und engagiert um die Gewinnung zusätzlicher Finanzmittel zur Absicherung ihrer Strukturen und Angebote bemühen, werden hierbei unterstützt.

Prekäre Verhältnisse von den in Kunst und Kultur Tätigen und die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen sollen grundlegend und nachhaltig verbessert werden. Die Gleichberechtigung und die Förderung von Diversität im Arbeitsfeld Kultur sind selbstverständlich und werden befördert.

Für alle Kultureinrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure ist eine längerfristige Planungssicherheit zu erreichen, kulturelle Infrastrukturen sollen nachhaltig gesichert werden. Hierfür sind technische und verwaltungsseitige Erleichterungen sowie eine aufgabengerechte Finanz- und Personalausstattung und moderne Personalstrukturen unabdingbar. Gleichzeitig werden neue Freiräume für kulturelle Entwicklungen benötigt, um Gestaltungsspielräume in bestehenden und neuen Strukturen zu eröffnen. Unkomplizierte Beratungs- und Förderangebote unterstützen die ehrenamtlich Tätigen in Kunst und Kultur langfristig.

Verbunden sind damit auch die Ziele, Anreize des Kommens zu schaffen und den in der Kultur tätigen Menschen eine Perspektive des Bleibens in Mecklenburg-Vorpommern zu bieten.

Qualität und Qualifikation

Die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Kulturarbeit in dialogischen Verfahren und die regelmäßige, auf die Bedarfe orientierte Qualifizierung der Kulturakteurinnen und -akteure sind ständig zu erfüllende Aufgaben im Rahmen der Kulturpolitik und im Sinne einer zukunftsfähigen Kulturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.

Es bedarf eines dialogisch entwickelten Qualitätsbegriffs in der Kulturarbeit. Ziele sind legitimierte, nachhaltige und – wo möglich – zertifizierte Qualitätssicherungssysteme. Qualifikationsstandards in den einzelnen Sparten orientieren sich an diesen Systemen.

Zielvereinbarungen dienen künftig als Handlungsgrundlage für die Qualitätssicherung. Darin werden zum einen der finanzielle und inhaltliche Rahmen durch die Antragstellenden und Fördermittelgebenden verhandelt und zum anderen überprüfbare Kriterien – in Form von anerkannten Zertifizierungen und Richtwerten – in den dafür geeigneten Bereichen angesetzt. Diese orientieren sich idealerweise auch an den jeweiligen Besonderheiten der Regionen, Institutionen und Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Der Grundsatz der Freiheit der Kunst ist dabei unantastbar.

Die kulturellen Fachverbände mit ihren spezifischen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie ihren guten Vernetzungen in die verschiedenen Ebenen hinein sind hier wichtige Partner und tragen wesentlich zur Erarbeitung von Qualitätskriterien bei. Um die Qualität in der Kunst und Kultur zu gewährleisten, werden die Kompetenzen der im Kulturbereich Tätigen gestärkt und ausgebaut.

Fachliche Qualifizierungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen stellen die Weichen für eine zukunftsfähige Kulturentwicklung. Dies betrifft freiberuflich Tätige, freie und öffentliche Kultureinrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung gleichermaßen. Auch das Ehrenamt braucht neben der Anleitung durch professionelle hauptamtliche Akteure auch fachliche und auf die Aufgaben und Bedarfe abgestimmte Qualifizierungsangebote.

Kulturelle Bildung

Das Recht auf lebenslanges Lernen schließt die Kulturelle Bildung ein. Sie ist Bestandteil eines modernen Bildungsverständnisses, in dem kultur-, bildungs- und sozialpolitische Impulse zusammenfließen. Kulturelle Bildung gewährleistet den Zugang zu Kunst und Kultur sowie den Erwerb und die Entwicklung von kulturellen Fähigkeiten.

Für die Identitätsbildung, Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung eines jeden Menschen sind kulturelle Erfahrungen wichtig. Zu den elementaren Aufgaben der Kulturellen Bildung gehören die Ermutigung, Ertüchtigung und Ermächtigung der Menschen im Umgang mit Kunst und Kultur sowie das Erschließen individueller Kompetenzen mit kulturellen und künstlerischen Mitteln. Durch kulturelle Erlebnisse und kreative Selbstbetätigung werden Ausdrucksmöglichkeiten eröffnet und die selbstbestimmte Verantwortungsübernahme geschult, die auch in anderen Lern- und Lebensbereichen bedeutsam sind. Kulturelle Bildung ist vielfältig und umfasst gleichermaßen formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse.

Sie kann direkt auf gesellschaftliche Situationen reagieren, ist sparten-, generationen-, religions-, geschlechter-, milieu- und nationenübergreifend und findet sowohl analog als auch digital statt.

Kulturelle Bildung ist ein wichtiges Instrument in den verschiedenen Bildungseinrichtungen, angefangen in den Kindertagesstätten und Schulen. Die Vielfalt der Lern- und Lehrmethoden ist ebenso entscheidend wie das entsprechend ausgebildete Fachpersonal.

Eine gute Zusammenarbeit von Kultur- und Sozialträgern und -einrichtungen, Wissenschaft, Bildungseinrichtungen, Kinder-, Jugend-, Migranten- und Senioreneinrichtungen auf regionaler und überregionaler Ebene unterstützt diesen Zweck und fördert interdisziplinäres Denken und Handeln.

Kulturelle Bildung ermöglicht den Erhalt und fördert die Entwicklung von Kunst und Kultur.

Diversität und Teilhabe

Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Kulturelle Teilhabe und aktive kulturelle Betätigung werden für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen und Ausgangsbedingungen uneingeschränkt und lebensbegleitend ermöglicht.

„Kunst und Kultur für alle“ muss neu gedacht und praktiziert werden. Angestrebt werden Chancengleichheit, Gleichstellung aller Menschen und eine faire Teilhabe auf allen Ebenen. Es gilt, noch bestehende Zugangs- und Nutzungsbarrieren zu beseitigen, Gendergerechtigkeit herzustellen und die gesellschaftliche Vielfalt in ethnischer und religiöser Hinsicht als Normalität zu betrachten. Der Weg zur Teilhabe führt über integrierende Beteiligungsformen, sowohl bei der Entstehung von Kunst und Kultur als auch bei ihrer Rezeption.

Ziel ist es auch, im Rahmen der Möglichkeiten von Kultureinrichtungen Tendenzen sozialer und kultureller Spaltung entgegen zu wirken. Dem Einbeziehen migrantischer Perspektiven in die Arbeit der kulturellen Einrichtungen und bei der Entwicklung von Projekten kommt immer größere Bedeutung zu.

Unmittelbare Kontakte und ästhetische Erfahrungen mit Kunst und Kultur werden daher in allen Lebensphasen bedarfsgerecht unterstützt. Um möglichst viele Menschen zu erreichen und soziale, kulturelle, religiöse, genderspezifische, physische und psychische Barrieren zu überbrücken, ist ein an der Diversität der Zielgruppen orientierter Zugang zu den kulturellen Angeboten Voraussetzung. Diversität meint Akzeptanz und Anerkennung der Unterschiedlichkeit der Menschen, ihrer Zugehörigkeiten und Identitäten. Sie wird bei der Gestaltung von Kulturangeboten berücksichtigt und einbezogen. Dabei kommen den baulichen und technischen Rahmenbedingungen und der Kulturvermittlung besondere Bedeutungen zu.

Kulturelle Angebote für Stadt und Land

Die Lebensqualität zeigt sich auch in der Identifikation der Menschen mit ihrer Region. Unabhängig davon, ob der jeweilige Lebensmittelpunkt auf dem Lande oder in der Stadt liegt, werden für alle Menschen kulturelle Angebote vorgehalten, die erreichbar und zugänglich sind.

Die kulturelle Grundversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Sie spielt in Stadt und Land gleichermaßen eine wichtige Rolle. Dafür werden kulturelle Grundstrukturen neu verhandelt und definiert sowie überall sichergestellt.

Alle Regionen in Mecklenburg-Vorpommern werden im Kulturbereich bedarfsgerecht gestärkt, wobei die jeweiligen Besonderheiten Beachtung finden. In den urbanen Zentren werden die besonderen Herausforderungen, die sich beispielsweise aus sozialer Segregation oder konkurrierender Baukultur ergeben, ebenso berücksichtigt wie die besonderen Anforderungen, die sich im ländlichen Raum beispielsweise für die Mobilität oder Teilhabe ergeben. Zugleich wird verdeutlicht, welchen Beitrag Kunst und Kultur für die Zukunft im ländlichen Raum und in den Städten leisten und wie sie zur Bereicherung der Lebensqualität beitragen.

Die gemeinsame organisatorische und finanzielle Absicherung dieser Angebote durch die weitere Ausgestaltung der Stadt-Umland-Beziehungen ist ebenso ein zentrales Element wie die Mobilitätsförderung, einschließlich mobiler, aufsuchender Kulturangebote.

Um die Infrastruktur für Kunst und Kultur vor Ort zu stärken, werden vorhandene Strukturen, also alle potenziellen Trägerinnen und Träger kultureller Angebote vor Ort, unterstützt und in die Kulturentwicklung eingebunden. So werden kulturelle Identifikationsorte für Menschen in ihren Regionen geschaffen und zugleich gesellschaftliche „Ankerpunkte“ gebildet.

Kunst und Kultur in der digitalen Gegenwart und Zukunft

Das digitale Zeitalter beeinflusst den Kunst- und Kulturbetrieb in seiner Gesamtheit. Kunst und Kultur übernehmen im Zusammenspiel von analoger und digitaler Welt eine Vermittlungsfunktion. Ein offener und kritischer Diskurs über Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung sowie die aktive Gestaltung im Kunst- und Kulturbetrieb ist deshalb permanent und unerlässlich.

Die Digitalisierung bewirkt eine gesellschaftliche Umwälzung, die auch für Kunst und Kultur von wachsender Bedeutung ist. Digitalisierung wird dabei als dynamischer Prozess verstanden. Sie bietet neue Chancen für die Dokumentation und Kommunikation, verändert die Produktion und Rezeption, Verwaltung und Vermittlung kultureller Inhalte, befördert neue Kunst- und Veranstaltungsformate und schafft neue Teilhabe- und Beteiligungsmöglichkeiten. Sie stellt zentrale Fragen neu, z. B. zu Urheber- und Nutzungsrechten oder zum Datenschutz.

In Mecklenburg-Vorpommern wird ein offener und kritischer Diskurs über die Bedeutung und die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Zukunft der Kultur gepflegt. Dabei wird die Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern hauptsächlich als ländlicher Raum zu betrachten ist, besonders berücksichtigt.

Die zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung und Nutzung von Digitalisierungsprozessen erfordern flächendeckenden Breitbandausbau, Verfügbarkeit von Hardware und Software sowie die Entwicklung digitaler Fertigkeiten und Angebote.

Für alle Kulturakteurinnen und -akteure ist eine aktive Auseinandersetzung mit den Entwicklungen im digitalen Umfeld eine existentielle Aufgabe, nicht zuletzt, weil ihre regionale und globale Wahrnehmbarkeit zunehmend davon abhängt. Dies muss sowohl personell wie auch rechtlich und finanziell abgesichert werden.

Dem Einfluss der Digitalisierung auf das Rezeptionsverhalten, besonders für die als „Digital Natives“ bezeichneten Generationen, müssen Kulturelle Bildung und Medienbildung Rechnung tragen.

Die Förderung analoger Fertigkeiten des Lernens und kreativer Fähigkeiten darf nicht unkritisch zugunsten einer einseitigen Orientierung auf eine zunehmend digitalisierte Welt vernachlässigt werden.

FreiRäume für Kunst und Kultur

Zu Kunst und Kultur gehören FreiRäume. Aus ihnen erwachsen Kreativität und Innovationskraft. Diese FreiRäume bedürfen der Akzeptanz, des Schutzes und der öffentlichen Förderung.

Der Begriff „FreiRaum“ ist mehrdimensional und umfasst u. a. zeitliche, räumliche, geistige, emotionale und rechtliche Ausprägungen. Kunst und Kultur wirken als Motor und gleichzeitig als Reflexionsfläche für gesellschaftliche Entwicklungen. FreiRäume schließen Experimentieren und Scheitern ein. Sie bieten Ort, Zeit und Möglichkeit zur Ausübung und Vermittlung kultureller und künstlerischer Praktiken. In der intensiven Verbindung von Kunst, Kultur und Wissenschaft liegt großes Potenzial, das es noch besser zu nutzen gilt. Den Grundsätzen des Bewahrens und Vermittelns ist das Forschen an Visionen und Utopien gleichberechtigt zur Seite zu stellen.

Freiraum für Kunst und Kultur wird aber auch ganz praktisch verstanden: Orte, die in ländlichen und städtischen Regionen leer stehen, können z. B. durch „Raumpioniere“ für Kunst und Kultur verfügbar gemacht und in neue Nutzungen überführt werden. Infrastrukturen in ländlichen und urbanen Räumen werden dabei mit einem zeitgemäßen Blick neu gedacht und erschlossen, um auch öffentliche Orte als Freiräume für Begegnungen und für Kunst und Kultur zu planen, zu schaffen und zu erhalten.

FreiRaum meint darüber hinaus Räume, die frei von kommerziellen Interessen und Verwertungsabsichten sind. Auch diese sind zu fördern und zu schützen.

Kultur-MV.de: Dossier zu den kulturpolitischen Leitlinien

Sie wollen mehr über die kulturpolitischen Leitlinien erfahren? Auf dem Kulturportal unter Kultur-MV.de geben wir Einblicke in den Beteiligungsprozess. Ein Video erzählt, wie die Leitlinien entstanden sind. Ein FAQ liefert alle wichtigen Hintergründe. Dort finden Sie die Leitlinien auch als Podcasts zum Hören und das Online-Forum zum Nachschauen. Stöbern lohnt sich!

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Referatsleiterin
Katerina Schumacher
Telefon: 0385 588-18400

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Kulturpolitische Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern

Leitfaden des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine Kulturpolitik.

38 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 08/2020

SmartKULTUR M-V

Strategiekonzept zur Bewahrung und Digitalisierung von schriftlichem und audiovisuellem Kulturgut

33 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 11/2020

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.