Studiengänge

Studiengänge – gemeint ist die Kombination eines Studienfachs oder mehrerer Studienfächer mit einem bestimmten Abschluss – sind grundsätzlich danach zu unterscheiden, ob sie mit einer Hochschulprüfung, einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung abschließen.

Bei den Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, bestimmt im Rahmen allgemeiner Vorgaben (Landeshochschulgesetz) die jeweilige Hochschule Inhalte und besondere Akzente des jeweiligen Studiengangs. Die Einrichtung des Studiengangs sowie die Prüfungs- und Studienordnung werden dem Bildungsministerium angezeigt. Die Prüfungen sind vor den Prüfungsausschüssen der jeweiligen Fachbereiche der Hochschule abzulegen. Die typischen Hochschulabschlüsse sind Bachelor/Bakkalaureus, Master/Magister und die Promotion. Die herkömmlichen Diplom- und Magisterstudiengänge wurden bis 2010 bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Es ist jedoch möglich, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an Stelle eines Abschlusses im gestuften System einen Diplom-Grad zu erlangen, sofern die Hochschule dies in ihren jeweiligen Prüfungsordnungen vorsieht (§ 41 Abs. 1 LHG M-V).

Staatliche Prüfungen werden durch Verordnungen des Bundes oder des jeweiligen Landes geregelt. Sie sind vor den staatlichen Prüfungskommissionen abzulegen, an denen die Lehrenden der Hochschule beteiligt sind.

Nähere Informationen über Studienangebote an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.

Einen Überblick über alle Hochschulen im Bundesgebiet und deren Studienangebote bietet Ihnen darüber hinaus der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Interessierte Studienanfänger können ferner über den Buchhandel die Informationsbroschüre "Studien- und Berufswahl" beziehen. Dieses Informationsangebot ist auch online verfügbar.