Zugang und Abschlüsse
Mit dem Hochschulzulassungsgesetz vom 14. August 2007 wurde die Entwicklung des Hochschulzulassungsrechts fortgeschrieben. Das Gesetz enthält neben dem Zustimmungsbeschluss zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ergänzende landesrechtliche Vorschriften über Studiengänge, die nicht in das zentrale Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind und erweitert die Autonomie der Hochschulen des Landes.
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Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Hochschulen
Referat 360
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Allgemeine Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung
Claudia Jungbluth
