Zugang und Abschlüsse

Studierende im Gespräch an einem Tisch.Details anzeigen
Studierende im Gespräch an einem Tisch.

Mit dem Hochschulzulassungsgesetz vom 14. August 2007 wurde die Entwicklung des Hochschulzulassungsrechts fortgeschrieben. Das Gesetz enthält neben dem Zustimmungsbeschluss zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ergänzende landesrechtliche Vorschriften über Studiengänge, die nicht in das zentrale Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind und erweitert die Autonomie der Hochschulen des Landes.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Hochschulen
Referat 360
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Referatsleiter
Thoralf Sens
Telefon: 0385 588-18360
Allgemeine Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung
Claudia Jungbluth
Telefon: 0385 588-17237

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Hochschulzulassungsgesetz - HZG M-V

Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 22. Oktober 2019

Studienplatzvergabeverordnung - StudPlVergVO M-V

Verordnung über die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und im Örtlichen Vergabeverfahren in Mecklenburg-Vorpommern (Studienplatzvergabeverordnung Mecklenburg-Vorpommern - StudPlVergVO M-V)
Vom 13. Dezember 2019

BegabtenVO

Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen
Vom 12. Januar 1994

Verordnung über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für Studienbewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen (Auslandsqualifikationsverordnung - AlQualiVO M-V)

Vom 9. Januar 1999