Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister

Mit dem Ziel, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen ("Bologna-Erklärung"), bieten die Hochschulen seit 1998 die internationalen Abschlüsse Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister an. Im System der gestuften Studienabschlüsse ist der Bachelor-Abschluss der Regel-Abschluss eines Hochschulstudiums. Das Bachelorstudium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen.

Der Master-Abschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden, wissenschaftlich vertiefenden Abschluss dar. Er verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Die Regelstudienzeit im Bachelorstudium beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre, wobei mindestens 180 ECTS-Punkte nachzuweisen sind (Leistungspunktesystem). Das anschließende Masterstudium ist auf mindestens ein und höchstens zwei Jahre angelegt und erfordert (unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums) insgesamt 300 ECTS-Punkte. Das Studium ist modularisiert.

Neben konsekutiven Masterstudiengängen, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen und diesen fachlich fortführen oder vertiefen, gibt es auch nichtkonsekutive Masterstudiengänge sowie weiterbildende Masterstudiengänge. Letztere setzen in der Regel eine mindestens einjährige qualifizierte Berufspraxis voraus.

Ein "diploma-supplement" wird dem Abschlusszeugnis beigefügt und gibt u.a. genaue Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium und die erworbene Qualifikation.

Entsprechend den einzelnen Fächergruppen werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor/Master of Arts (B.A./M.A.), Bachelor/Master of Laws (LL.B./LL.M.), Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) oder Bachelor/Master of Engineering (B.Eng./M.Eng.) vergeben. Für Weiterbildungsstudiengänge im Bereich der Wirtschaftswissenschaften kann auch der Grad Master of Business Administration (MBA) verliehen werden.