Studierendenwerke

Eine Hochschule ohne Mensa oder Studierendenwohnheim? Das ist heutzutage undenkbar. Zusammenzubringen, was neben Lehre und Forschung im Hochschulalltag zusammengehört, das ist Aufgabe von Studierendenwerken. Sie betreiben Mensen, Cafeterien, Wohnheime und Kindergärten, sind für das BAföG zuständig, helfen bei Problemen im Studium, fördern kulturelles Engagement und verfügen über ein vielfältiges Beratungsnetzwerk.

Außenansicht des Verwaltungssitzes des Studierendenwerks in Greifswald, Foto: Studierendenwerk GreifswaldDetails anzeigen
Außenansicht des Verwaltungssitzes des Studierendenwerks in Greifswald, Foto: Studierendenwerk Greifswald

Verwaltungssitz des Studierendenwerks Greifswald: Eingang zur Mensa am Wall, Foto: Studierendenwerk Greifswald

Verwaltungssitz des Studierendenwerks Greifswald: Eingang zur Mensa am Wall, Foto: Studierendenwerk Greifswald

Zwei Studierendenwerke im Land

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Studierendenwerke, die sich per Studierendenwerksgesetz im Zusammenwirken mit den Hochschulen um die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden kümmern. Das Studierendenwerk Greifswald ist zuständig für die Universität Greifswald, die Hochschule Neubrandenburg sowie die Hochschule Stralsund. Das Studierendenwerks Rostock-Wismar erfüllt seine Aufgaben für die Studierenden der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT) und der Hochschule Wismar.

Studierendenwerke sind wichtige Dienstleister

Als Dienstleister rund um alle Studienbelange außerhalb von Lehre und Forschung leisten beide Studierendenwerke einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Vielfalt der Hochschulstandorte. Sie berücksichtigen dabei die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, von ausländischen Studierenden mit Migrationshintergrund. 

BAföG: Studienfinanzierung

Studierende können während ihrer Studienzeit eine finanzielle Unterstützung durch den Staat erhalten. Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, stellt sicher, dass die Ausbildung nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation einer Familie scheitert. Ansprechpartner für alle, die an den Universitäten, den Fachhochschulen des Landes und an der HMT studieren, ist das jeweilige Studierendenwerk.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Hochschulen
Referat 360
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Referatsleiter
Thoralf Sens
Telefon: 0385 588-18360

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Studierendenwerksgesetz - StudWG M-V

Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern
Vom 9. Dezember 2015, letzte Änderung vom 23. April 2021

Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studierendenwerke

Vom 19. Oktober 2017