Promotion (Doktorprüfung)
Die Zulassung zur Promotion an einer Universität setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums im Umfang von insgesamt 300 ECTS-Punkten oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einem auf die Promotion vorbereitenden Studium voraus.
Die Universitäten ermöglichen besonders befähigten Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen die Promotion. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Promotionsordnung der Universität geregelt.
Mit der Anfertigung der Doktorarbeit (Dissertation) und einer anschließenden mündlichen Prüfung soll die Doktorandin oder der Doktorand den Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation erbringen und einen selbstständigen Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Die Promotion ist - von Ausnahmen abgesehen - Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.
Grundsätzlich kann in jeder wissenschaftlichen Disziplin einer Universität eine Promotion durchgeführt werden.
Die Voraussetzungen und Bedingungen regeln die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche. Promotionen in rein künstlerischen Fächern sind nicht möglich.