Kulturförderanträge
Künstlerinnen und Künstler, Kulturträger und Einrichtungen, die von der Kulturförderung des Landes oder den Kulturfördersonderprogrammen profitieren möchten, müssen einen Förderantrag stellen, den sie beim Landesförderinstitut M-V einreichen. Für kulturelle Projekte des folgenden Jahres sollen die Anträge auf eine Projektförderung bis zum 1. Oktober beim Landesförderinstitut M-V vorliegen. Tipps zur Antragsstellung, zum Zuwendungsverfahren und Erläuterungen zum Drei-Säulen-Modell sowie zu den Begrifflichkeiten gibt die Handreichung „Hinweise für Zuwendungsempfänger“ (Stand 08|2024). Einen Überlick über den Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner finden
In der Kulturabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten werden die Anträge auf ihre Förderwürdigkeit hin geprüft, das Landesförderinstitut prüft die Förderfähigkeit. Die Förderwürdigkeit betrifft die inhaltliche Betrachtung eines Projektes. Unter dem Stichwort Förderfähigkeit werden die (zuwendungs-) rechtlichen Voraussetzungen geprüft, das heißt ob für ein Projekt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie und des Zuwendungs- und Haushaltsrechts Fördermittel ausgereicht werden können. Die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite ganz unten unter „Kontakt“ bzw. auf der Seite des Landesförderinstituts.
Hilfestellung beim Antragsverfahren
Wenn Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten möchten, können Sie sich an das Servicecenter Kultur in Rostock wenden. Sie bekommen dort nicht nur Auskünfte über die Landesförderung, sondern auch über Fördermöglichkeiten der Kommunen und Kreise, des Bundes, der EU und von Stiftungen und sonstigen Mittelgebern, die sich im Land engagieren. Auch zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowdfunding oder Sponsoring sind Beratungen möglich. Das Servicecenter Kultur wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten finanziert.
Servicecenter Kultur: Beratung für Kulturschaffende
Copyright: Eugene Sergeev (Gray concrete wall surface, background photo texture)
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Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können Informationen zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten. Das Servicecenter Kultur ist bei der KULTUR LAND MV in Rostock angesiedelt und für das ganze Land zuständig. Neben persönlichen Beratungsgesprächen und Veranstaltungen in Rostock gibt es Sprechtage und individuelle Termine in den kreisfreien Städten und allen Landkreisen.
Kontakt: Martin Auer, Telefon: 0381 3676-5398 oder E-Mail: info@servicecenter-kultur.de.
Anträge und Formulare
- Die Antragstellung ist bitte beim LFI (Landesförderinstitut M-V) vorzunehmen. Beim LFI finden Sie alle Formulare.
Dokumente und Rechtsvorschriften
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 0,08 MB) Kulturförderrichtlinie vom 24.07.2023
- Hinweise für Zuwendungsempfänger (PDF, 3,45 MB) Stand: 03/2024
- Logo WKM (png) (PNG, 0,02 MB)
- Logo WKM (jpg) (JPG, 0,18 MB)
- Hinweise zum Datenschutz in der Kulturförderung (PDF, 0,08 MB)