Rechtliche Grundlagen

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Bundesgesetzblatt I vom 10. Oktober 2013, S. 3786‎, Link unverändert)

sowie mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (Bundesgesetzblatt I vom 5. Juli 2017, S. 2208, Link unverändert) verbindliche Vorgaben für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gemacht.

Seit dem 1. Dezember 2017 ist der elektronische Rechtsverkehr in ganz Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Vorgaben der Gesetze vollständig eingeführt. Nicht erfasst von den Vorgaben ist insbesondere der Bereich der Grundbuchsachen (mit der Rückausnahme der Grundbuchbeschwerden).

Der Bund hat mit der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach ->(ERVV) vom 24. November 2017 die Regelung der Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr in wesentlichen Verfahrensbereichen bundeseinheitlich vorgenommen.

Für Mecklenburg-Vorpommern erfolgen spezifische Festlegungen in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern ->(ERVVO M-V) vom 18. Dezember 2008.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung