Gas- und Strompreisbremse kommen

Ergebnis der Beratungen des Bundes­kanzlers mit den Regierungs­chefinnen und -chefs der Länder

Es gibt eine Gaspreis­bremse ab März, wobei eine Rückwirkung zum Februar angestrebt wird, und eine Strom­preis­bremse bereits ab Januar 2023: Das ist das wichtigste Ergebnis der Beratungen des Bundes­kanzlers mit den Regie­rungs­chefin­nen und -chefs der Län­der am 02.11. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Das bedeutet eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Auch die Unternehmen haben damit Planungs­sicherheit für die nächsten Monate. Deshalb bin ich mit den Ergebnissen der Beratung wirklich zufrieden.

Wie funktionieren die Gas- und die Strompreisbremse?

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, umgeben von Mikrophonen, beim InterviewDetails anzeigen
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, umgeben von Mikrophonen, beim Interview

Schwesig beim Interview

Schwesig beim Interview

  • Beim Gas und der Fernwärme gibt es im Dezember eine Soforthilfe: Der Bund übernimmt die Abschlags­zahlungen der Verbrauche­rinnen und Verbraucher im Dezember.
  • Die eigentliche Gaspreis­bremse kommt im März 2023, wobei eine Rück­wirkung zum Februar angestrebt wird: Für die Bürge­rinnen und Bürger wird der Preis für 80 Prozent des vorher­gesagten Verbrauchs bei Gas auf 12 Cent pro Kilowatt­stunde, für Fern­wärme auf 9,5 Cent vom Staat gedeckelt. Nur für das, was darüber verbraucht wird, muss der höhere Marktpreis gezahlt werden.
  • Für Industrie­unternehmen wird der Bund ab Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grund­kontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs die Gaskosten auf 7 Cent pro Kilowatt­stunde (netto) reduzieren. Dies gilt sowohl für die Wärme­gewinnung in der Produktion als auch für Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion, etwa weiterer chemischer und nicht­chemischer Güter.

Schwesig: Auf diese Weise schaffen wir eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen, aber zum Beispiel auch für Bildungs­einrichtungen oder Alten- und Pflege­heime. Zugleich setzen wir einen Anreiz zum Energie­sparen.

  • Die Strompreis­bremse soll zum 1. Januar 2023 kommen. Sie funktioniert ähnlich: Auch hier wird der Grund­verbrauch von 80 Prozent auf einen Preis von 40 Cent gedeckelt.
  • Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Der Bund hat zugesagt, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen sollen. Das wird durch einen staat­lichen Zuschuss sicher­gestellt.

Weitere Details sollen in den nächsten Tagen mit den Akteurinnen und Akteuren des Energiegipfels beraten werden. Schwesig: Unser Ziel ist klar: Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch die Energie­krise bringen. Dafür brauchen wir im Land Zusammen­arbeit und Zusammen­halt.