Gas- und Strompreisbremse kommen
Ergebnis der Beratungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder
Es gibt eine Gaspreisbremse ab März, wobei eine Rückwirkung zum Februar angestrebt wird, und eine Strompreisbremse bereits ab Januar 2023: Das ist das wichtigste Ergebnis der Beratungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 02.11. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Das bedeutet eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Auch die Unternehmen haben damit Planungssicherheit für die nächsten Monate. Deshalb bin ich mit den Ergebnissen der Beratung wirklich zufrieden.
Wie funktionieren die Gas- und die Strompreisbremse?
- Beim Gas und der Fernwärme gibt es im Dezember eine Soforthilfe: Der Bund übernimmt die Abschlagszahlungen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember.
- Die eigentliche Gaspreisbremse kommt im März 2023, wobei eine Rückwirkung zum Februar angestrebt wird: Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Preis für 80 Prozent des vorhergesagten Verbrauchs bei Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme auf 9,5 Cent vom Staat gedeckelt. Nur für das, was darüber verbraucht wird, muss der höhere Marktpreis gezahlt werden.
- Für Industrieunternehmen wird der Bund ab Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs die Gaskosten auf 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) reduzieren. Dies gilt sowohl für die Wärmegewinnung in der Produktion als auch für Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion, etwa weiterer chemischer und nichtchemischer Güter.
Schwesig: Auf diese Weise schaffen wir eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen, aber zum Beispiel auch für Bildungseinrichtungen oder Alten- und Pflegeheime. Zugleich setzen wir einen Anreiz zum Energiesparen.
- Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 kommen. Sie funktioniert ähnlich: Auch hier wird der Grundverbrauch von 80 Prozent auf einen Preis von 40 Cent gedeckelt.
- Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Der Bund hat zugesagt, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen sollen. Das wird durch einen staatlichen Zuschuss sichergestellt.
Weitere Details sollen in den nächsten Tagen mit den Akteurinnen und Akteuren des Energiegipfels beraten werden. Schwesig: Unser Ziel ist klar: Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch die Energiekrise bringen. Dafür brauchen wir im Land Zusammenarbeit und Zusammenhalt.
Weitere Informationen
- Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 2. November 2022 (PDF, 0,13 MB) Das Ergebnispapier mit Protokollerklärungen umfasst zehn Seiten.
- Statement von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu den Ergebnissen der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 02.11.2022 Zum Video des Pressestatements.
Galerie
Den Vorsitz über die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat 2022/2023 Niedersachsen übernommen
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Ministerpräsidentin Schwesig beim Interview
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Die Flaggen der Bundesländer
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Die Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Malu Dreyer begrüßen sich
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Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann
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Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
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Blick in die Runde mit Ministerpräsidentin Schwesig und ihren Kollegen
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Großer runder Tisch im Bundeskanzleramt
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